Elterngeld

Die Elterngeldstelle des Kreises Kleve bearbeitet Anträge auf Gewährung von Elterngeld für Antragsteller mit Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde im Kreis Kleve. Bitte informieren Sie sich anhand der folgenden Fragen und Antworten:

Hinweis: Der Antragsvordruck für den Papier-Antrag kann bei Bedarf beim Familienportal NRW heruntergeladen werden.

Basiselterngeld? ElterngeldPlus? Partnerschaftsbonus?

Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden bzw. werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom früheren Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.

  • Was ist Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen weg fällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Ein Elternteil kann das Elterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 32 Wochenstunden ist auch mit Basiselterngeld möglich.

  • Was ist ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

  • Was ist Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er will Eltern ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen: Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, kann jeder Elternteil in diesen Monaten vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus beziehen. 

Ob für Eltern Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus oder auch die Kombination aller drei Gestaltungsmöglichkeiten vorteilhaft ist, hängt von den jeweiligen individuellen Lebensumständen wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Höhe der monatlichen notwendigen finanziellen Absicherung etc. ab. 

Vor der Antragstellung sollten Sie sich über Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate und die Kombinationsmöglichkeiten informieren. Zu diesem Zweck stellt Ihnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldplaner zur Verfügung. Eine unverbindliche Orientierung ermöglichen Ihnen der Online-Elterngeldrechner und die weiteren Informationen auf dieser Website:

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 01.04.2024 auf 200.000 Euro festgelegt. Bislang (für Geburten ab 01.09.2021 bis einschließlich 31.03.2024) galt die Grenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. 
Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld finden Sie hier:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html

Kann ein Antrag online gestellt werden?

Ja! Sie finden den Online-Antrag unter folgendem Link: https://familienportal.nrw/elterngeld

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Das Elterngeld wird drei Monate rückwirkend gewährt. Maßgebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist.

Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich vor Geburt des Kindes nicht gearbeitet habe?

Auch wenn Sie vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, können Sie beim Vorliegen der Grundvoraussetzungen Elterngeld erhalten. In diesem Fall wird der Sockelbetrag in Höhe von 300,00 Euro gezahlt.

Was ändert sich für Geburten ab dem 01.04.2024?

Die Änderungen für Geburten ab dem 01.04.2024 können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-aendert-sich-fuer-geburten-ab-1-april-2024-beim-elternged-237122.

Kann ich als Grenzgänger Elterngeld beantragen?

Abweichend von den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), können auch im Ausland wohnende Eltern Anspruch auf Elterngeld haben. Voraussetzung hierfür ist, dass zumindest ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist.

Bitte nehmen Sie in solch einem Fall gerne das Beratungsangebot der Elterngeldstelle des Kreises Kleve in Anspruch.

Kann ich während des Bezuges von Elterngeld eine Erwerbstätigkeit ausüben?

Während des Bezuges von Elterngeld können Sie wöchentlich bis zu 32 Stunden arbeiten. Das so erzielte Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Wie wirkt sich mein Einkommen aus Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges aus? Für diese Berechnung finden Sie unter den rechts stehenden Links einen Elterngeldrechner. Es wird darauf hingewiesen, dass Probeberechnungen von Elterngeldstellen nicht vorgenommen werden können.

Wer erhält einen Geschwisterbonus?

Familien mit mehr als einem Kind können grundsätzlich einen Geschwisterbonus erhalten. Das zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber um 75,00 Euro erhöht. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - zwei Kinder unter drei Jahren leben im Haushalt des Antragstellers oder - drei und mehr Kinder leben beim Antragsteller im Haushalt und mindestens zwei Geschwisterkinder haben das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet. Mit dem Ende des Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwisterkind sein drittes bzw. sechstes Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben. Beispiel: Sie erhalten ab Februar Mutterschaftsgeld. Benötigt werden dann die Gehaltsabrechnungen von Februar des Vorjahres bis Januar des laufenden Jahres. 
  • Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
  • Nachweis von privat Versicherten: Bescheinigung des Arbeitgebers über das erhaltene Mutterschaftsgeld/Krankentagegeld (Zeitraum und Höhe), ausgestellt nach der Geburt des Kindes
  • Nachweis über die Mutterschutzfrist
  • Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört) und Passkopie
  • Bei Personen im Beamtenverhältnis ist eine Bescheinigung des Dienstherrn über die Dauer der Mutterschutzfrist (Beginn und Ende) erforderlich.

In bestimmten Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich:

  • Bei Ausübung einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Beginn der Tätigkeit, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit und das voraussichtliche Bruttoeinkommen erforderlich 
  • Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sind ein Nachweis (Steuerbescheid) über das Einkommen in dem Kalenderjahr vor der Geburt und eine Prognose des Gewinns aus der selbständigen Tätigkeit während des Elterngeldbezugs erforderlich
  • Bei EU-Einkommen (NL) sind die Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen der UWV erforderlich. 

Von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden folgende Unterlagen benötigt

  • Kopie der Geburtsurkunde 
  • Nachweis über Eltern-/Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen
  •  Einkommensnachweise des Antragstellers für die letzten 12 Monate vor der Geburt 
  • aktuellen (unbefristeten) Arbeitsvertrag des in Deutschland arbeitenden Elternteil
  • aktuellste Gehaltsabrechnung aus der Tätigkeit in Deutschland
  • Elternzeitbescheinigung

Wichtige Hinweise:

Nur ein vollständiger Antrag kann bearbeitet werden. Reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn Sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Eine Übersendung per Post wird empfohlen. Bei der auch möglichen persönlichen Abgabe kann im Regelfall weder eine Vollständigkeitsprüfung des Antrages noch eine Prognose über das zu erwartende Elterngeld abgegeben werden. Eine unverbindliche Orientierung ermöglichen Ihnen der Online-Elterngeldrechner und die weiteren Informationen auf dieser Website.(Achten Sie bei der Verwendung des Elterngeldrechners bitte darauf, dass Sie das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen eingeben – ohne sonstige und einmalige Bezüge.)

Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben ist.

Alle Unterlagen werden eingescannt. Deshalb ist es wichtig, dass diese nicht zusammengeheftet und gut lesbar sind. Bitte übersenden Sie die Unterlagen möglichst im Format DIN A 4. (Die eingereichten Unterlagen werden nach Bearbeitung vernichtet.) 
Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre E-Mailadresse und eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind. 

Wo wird Elterngeld beantragt?

Die Elterngeldstelle des Kreises Kleve berät Sie zu Fragen rund um das Thema Elterngeld und nimmt Ihre Anträge auf Elterngeld gerne entgegen. 

Beantragt werden Elterngeld und ElterngeldPlus schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Die Beantragung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Sie erreichen die Elterngeldstelle unter folgender Adresse:

Kreisverwaltung Kleve 
Abteilung Jugend und Familie
Elterngeldstelle 
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve

Für ein persönliches Gespräch, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin.

Öffnungszeiten 
montags - freitags9:00 - 12:00 Uhr
montags - donnerstags14:00 - 16:00 Uhr