Sie können eine Grenzgängerkarte beantragen, wenn Sie sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. in den Niederlanden) aufhalten, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten. Diese berechtigt Sie, in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszüben.
In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, eine Grenzgängerkarte für eine selbstständige Tätigkeit zu erhalten.
Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel. Sie vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland.
Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist.
Den für die Ausstellung einer Grenzgängerkarte benötigten Antrag finden Sie als Download oder Online-Dienst auf dieser Seite.
Hinweise zur Terminvergabe
Die Ausländerbehörde kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.
Sie haben die Möglichkeit, das Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.