Landschaftspflege

Kopfbäume

Kopfbäume sind ein prägender Bestandteil der niederrheinischen Landschaft. Sie sind ein bedeutendes Element des Naturschutzes und bilden einen herausragenden ökologischen Wert für viele Vogel- und Insektenarten sowie für Säugetiere. Insbesondere der Steinkauz, für den der Kreis Kleve aufgrund der Verbreitung der Art eine besondere Verantwortung hat, profitiert vom Vorhandensein der Bäume, indem er sie als Brutstätte nutzt. 

Um ein Auseinanderbrechen dieser typisch niederrheinischen Landschaftselemente zu verhindern, sind in einem Abstand von 8 bis 10 Jahren Pflegemaßnahmen unbedingt erforderlich. Diese Arbeiten können von Eigentümern, Pächtern oder auch naturschutzorientierten Vereinen oder Verbänden durchgeführt werden.

Der Schnitt der Kopfbäume (Weiden, Eschen, Eichen) kann gefördert werden. 

Förderung der Kopfbaumpflege 2025/2026

In den vergangenen Jahren konnte als Förderung für die Pflege von Kopfbäumen ein Pauschalbetrag von 60 € pro Baum ausgezahlt werden. Durch die in der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) integrierten Rahmenbedingungen besteht diese bürokratiearme Fördermöglichkeit nicht mehr. 

Nach den neuen Bedingungen kann eine Förderung nur ausgezahlt werden, wenn ein Vergabeverfahren inkl. Angebotseinholung für die Kopfbaumpflege durchgeführt wird. Das Vergabeverfahren muss von dem/der Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in der Kopfbäume durchgeführt und vom Kreis Kleve geprüft werden. Der wirtschaftlichste Anbietende wird mit der Durchführung der Pflegearbeiten beauftragt und stellt diese dem/der Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in in Rechnung. Abhängig von der Lage der Kopfbäume werden dem/der Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in 70 % oder 80 % des Rechnungsbetrags als Fördersumme erstattet. Bei Bäumen, die sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplans des Kreises Kleve befinden, können 80 % erstattet werden, bei Bäumen außerhalb davon 70 %. Die Landschaftspläne des Kreises Kleve können Sie hier online einsehen: 

https://www.kreis-kleve.de/aufgaben/natur-umwelt-und-klima/naturschutz/landschaftsplanung

Das Vorgehen für den Erhalt einer Förderung für die Kopfbaumpflege gestaltet sich demnach wie folgt:

  1. Angebote einholen
    Sie als Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in von Kopfbäumen müssen mindestens drei Angebote für die Pflege Ihrer Kopfbäume einholen. Dazu stellen wir Ihnen eine Vorlage zur Angebotsanfrage zur Verfügung. Die füllen Sie aus und senden sie zusammen mit Lageplänen der Bäume an Anbietende, damit diese Ihnen ein Angebot erstellen können. Die Angebote benötigen Sie schriftlich.
    Die erhaltenen Angebote tragen Sie in die Angebotsübersicht ein.

  2. Antragsunterlagen einreichen
    Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es gemeinsam mit der Angebotsübersicht, Kopien der erhaltenen Angebote und Ihren Lageplänen beim Kreis Kleve ein. 

  3. Prüfung des Antrags
    Ihre Unterlagen werden durch den Kreis Kleve geprüft. Liegen alle Unterlagen vollständig und korrekt vor, kann Ihnen eine Bewilligung erteilt werden.

  4. Bewilligung
    Sie erhalten eine schriftliche Bewilligung mit der Vorgabe, welche der von Ihnen angefragten Anbietenden mit den Pflegearbeiten beauftragt werden muss. Mit der Bewilligung erhalten Sie außerdem die Information darüber, wie hoch der Förderbetrag ist, der Ihnen für die Kopfbaumpflege ausgezahlt werden kann (70 % oder 80 % der Angebotssumme)

  5. Auftragserteilung
    Sie beauftragen den Anbietenden gemäß Bewilligungsbescheid mit der Durchführung der Pflegearbeiten.

  6. Durchführung der Pflegearbeiten
    Die Pflegearbeiten werden von dem beauftragten Anbietenden durchgeführt.

  7. Einreichen der Rechnung
    Nach Durchführung der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung. Die Rechnung müssen Sie eigenständig begleichen. Eine Kopie der Rechnung senden Sie als Nachweis für die Durchführung der Arbeiten an den Kreis Kleve.

  8. Kontrolle der Pflegemaßnahmen
    Durch den Kreis Kleve wird eine vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Dabei wird die Vollständigkeit sowie die fachgerechte Ausführung der Arbeiten geprüft. Eine Förderung kann nur für alle ordnungsgemäß gepflegten Bäume ausgezahlt werden.

  9. Auszahlung der Förderung
    Die Förderung wird Ihnen vom Kreis Kleve ausgezahlt. Sollten bei der Kontrolle Abweichungen festgestellt worden sein (z.B. weniger Bäume gepflegt als bewilligt), kann die Fördersumme niedriger ausfallen als im Bewilligungsbescheid angegeben.

Die erforderlichen Unterlagen können postalisch an 

Kreisverwaltung Kleve
Fachbereich 6 – Abteilung 6.1 Umwelt
Frau van de Loo
Nassauerallee 15 - 23
47533 Kleve 

oder per E-Mail an lina.vandeloo@kreis-kleve.de gesendet werden.