Niederschlagswasserbeseitigung

Niederschlagswasser sollte nach Möglichkeit nicht in einen Kanal geleitet werden, sondern dezentral in der Nähe des Anfallortes ins Grundwasser versickert werden. Diese naturnahe Handhabung fördert die Grundwasserneubildung und entlastet die Kanalisation, insbesondere bei Starkregenereignissen. Gängige dezentralen Versickerungsanlagen sind Mulden, Rigolen oder Mulden-Rigolen-Systeme. 

Die Versickerung von Niederschlagswasser ins Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche vorab bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve beantragt werden muss. Im Erlaubnisverfahren wird überprüft, ob die Einleitung ins Grundwasser gewässerverträglich ist. Standortgegebenheiten wie der Grundwasserstand und Bodengegebenheiten sind dabei ebenso relevant wie die an die Versickerungsanlage angeschlossenen Flächen.

Für Fragen zum Thema Niederschlagswasser können Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner der Unteren Wasserbehörde wenden.