Die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser ist ein wesentlicher Bestandteil des Gewässerschutzes und der öffentlichen Daseinsvorsorge in Nordrhein-Westfalen. Schmutzwasser umfasst häusliches, gewerbliches und industrielles Abwasser, das über die Kanalisation in zentrale Kläranlagen geleitet wird oder in dezentralen Systemen behandelt wird. Kommunen sind in der Regel abwasserbeseitigungspflichtig, können diese Pflicht aber in bestimmten Fällen auf Grundstückseigentümer übertragen.
Abwasser aus gewerblichen Produktionsprozessen kann nicht immer direkt in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden, weil bestimmte Inhaltsstoffe nicht von der kommunalen Kläranlage zurückgehalten werden können. Für diese produktionsabhängigen Verunreinigungen muss der Gewerbebetrieb vor der Einleitung seiner Abwässer in den Kanal eine Abwasserbehandlung durchführen (z.B. Neutralisation, Leichtflüssigkeitsabscheidung, Filtration, o.a.). Die Errichtung einer solchen Behandlungsanlage bedarf einer vorherigen wasserrechtlichen Genehmigung, die bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen ist.
Sofern die Schmutzwasserentsorgung eines Haushaltes nicht über die öffentliche Kanalisation der jeweiligen Kommune erfolgen kann, ist die Errichtung von dezentralen Abwasseranlagen nötig. Dezentrale Abwasseranlagen sind:
Vollbiologische Kleinkläranlagen
In ihnen wird das Abwasser zunächst behandelt und anschließend auf dem eigenen Grundstück versickert oder in den nächsten Graben eingeleitet. Die Errichtung einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche vorab bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve beantragt werden muss.
Abflusslose Gruben
In Ihnen wird das das Abwasser nicht behandeln, sondern nur aufgefangen und für die kommunale Abfuhr gesammelt. Alle für die Abfuhr geltenden Regelungen können der Abwassersatzung der jeweiligen Kommune entnommen werden. Die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve ist für abflusslose Gruben nicht erforderlich. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Kommune in Verbindung.
Für Fragen zum Thema Schmutzwasser können Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner der Unteren Wasserbehörde wenden.