Jagd

Die untere Jagdbehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Jagdwesen. Hierzu zählen z.B. die Erteilung bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen sowie die jährliche Durchführung der Jägerprüfung.

Unter "Benötigte Formulare" finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Jägerprüfung, Jagdschein und Waffenbesitzkarte sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Zudem können Sie die jeweiligen Jagdbezirke im Geoportal einsehen.

Jagd- und Schonzeiten

Die Jagd- und Schonzeiten in NRW finden Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für verschiedene Wildarten eine Schonzeitaufhebung beantragen.

Eine Schonzeitaufhebung kann nur für ein Kalenderjahr beantragt werden – d.h. nicht überjährig oder für mehrere Zeiträume. Hier sind in jedem Fall eine erneute Antragstellung sowie eine aktuelle Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dem Prüfungsverfahren mehrere Behörden beteiligt werden. Planen Sie daher bitte diesen Prüfungszeitraum bei Ihrer Antragstellung mit ein. Sie können das Antragsverfahren verkürzen, indem Sie den Antrag direkt über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Kleve, Wesel einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie hier

Das Antragsformular ist als Online-Dienst verfügbar.

Trichinenprobeentnahme

Hier gelangen Sie auf die Seite "Trichinenprobeentnahme Jäger" des Kreises Kleve und können dort einen Antrag auf Übertragung der Entnahme von Trichinenproben durch Jäger herunterladen.

Hinweis für Jagdgenossenschaften

Unter "Benötigte Formulare" finden Sie ein Muster der neuen Rahmensatzung als Arbeitshilfe. Es handelt sich um eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte speichern Sie diese vor dem Ausfüllen ab.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Erteilung Jagdschein
  • ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • Lichtbild (beim Erstantrag oder neuem Jagdschein)
  • Jägerprüfungszeugnis im Original (nur bei Erstantrag)
  • Versicherungsbestätigung über Jagdhaftpflichtversicherung
  • Nachweis über Jagdgelegenheit im Kreis Kleve (für Antragsteller, die im Ausland wohnen)
  • gültiger Jagdschein aus dem Heimatland (für Antragsteller, die im Ausland wohnen)
  • Europäischer Feuerwaffenpass oder Europäisches Führungszeugnis oder unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister (für Antragsteller, die im Ausland wohnen) 
Erteilung Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung
  • telefonischer Antrag beim zuständigen Mitarbeiter reicht aus
  • Nachweis über einen gültigen Jagdschein, der schon mindestens drei Jahre vorher Gültigkeit hatte

 

Gebühren

Bezeichnung Höhe der Gebühr
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Einjahresjagdschein 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein 65,00 Euro
Zweitschrift eines Jagdscheins (bei Verlust) 30,00 Euro
Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung 15,00 Euro

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9:00 - 16:00
Freitag 9:00 - 12:00