Die Kreise und kreisfreien Städte überwachen den Futtermitteleinsatz in der Landwirtschaft. Betriebe, die Futtermittel anbauen und Nutztierhalter/innen, die selbst erzeugte Futtermittel verfüttern, sind nach den gesetzlichen Regeln gleichzeitig auch Futtermittelunternehmer/in. Sie tragen die Verantwortung für die erzeugten bzw. für ihre Tiere bestimmten Futtermittel. Sie müssen sicherstellen, dass die Futtermittel für den vorgesehen Zweck geeignet und zulässig sind.
Es dürfen keine gesundheitsschädlichen Futtermittel verfüttert werden oder Futtermittel, die die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit in der Futtermittel- und Lebensmittelkette.
Die Überwachung erfolgt im Regelfall anlässlich routinemäßiger landwirtschaftlicher Betriebskontrollen. Bei zugekauften Futtermitteln wird anhand der Deklaration überprüft, ob nur zugelassene Zusatzstoffe eingesetzt werden.
Im Rahmen des Nationalen Futtermittelkontrollprogrammes werden unangemeldet durch Futtermittelkontrolleure/Futtermittelkontrolleurinnen Proben entnommen und gezielt untersucht. Neben wertbestimmenden Inhaltsstoffen wie Eiweiß, Fett oder Kohlehydraten erstrecken sich die Untersuchungen auf verbotene und unerwünschte Bestandteile, Zusatzstoffe, Rückstände von Tierarzneimitteln und Umweltkontaminanten sowie die mikrobiologische Beschaffenheit und Hygiene.
Es wird auch überprüft, ob beim Einsatz bestimmter Futtermittel die vorgeschreibenen Wartezeiten eingehalten werden.
Die Überwachung der Futtermittelunternehmer/innen und des Futtermittelhandels außerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe wird in Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wahrgenommen.
Für die Übermittlung von Daten gemäß Anlage 4 der Verordnungs zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wird den betroffenen Unternehmen als Download eine Excel-Tabelle sowie eine Anleitung zur Verfügung gestellt.
Informationen zur Exportbescheinigung finden Sie hier: