Seit 1998 wird auch der Boden durch eine eigene Gesetzgebung vor schädlicher Beeinträchtigung geschützt. Bis dahin war dies rechtlich nur der Fall für die Umweltmedien Wasser (Wassergesetzgebung) und Luft (Immissionsschutzgesetzgebung).
Dem Kreis Kleve wurden 1998 für sein Gebiet die Aufgaben der sogenannten „Unteren Bodenschutzbehörde“ übertragen ( Vorgesetze Verwaltungsbehörde ist die „Obere Bodenschutzbehörde“, angesiedelt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf). Als zuständige Behörde hat der Kreis Kleve den Vollzug der Bodenschutzgesetze sicherzustellen. Er ist hierzu sowohl Genehmigungsbehörde als auch Ordnungsbehörde.
Eine behördliche Zustimmung bzw. Erlaubnis ist ggf. erforderlich für:
- Einbau von Recyclingbaustoffen*
- Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
- Rekultivierungsvorhaben
- und andere
*(Seite "Recycling-Baustoffe" beachten, siehe Link)
Gebühren
Die verschiedenen Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.