25.02.2021
Corona-Schnelltests für Physiotherapeuten und Logopäden jetzt auch in Zahnarztpraxen möglich
Gesundheitsamt des Kreises Kleve hat entsprechende Allgemeinverfügung erlassen
Kreis Kleve – Aufgrund überfüllter Hausarztpraxen haben Angehörige nichtakademischer Heilberufe wie Physiotherapeuten und Logopäde oft Probleme, regelmäßige Schnelltests nach der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu bekommen. Das Gesundheitsamt des Kreises Kleve erlaubt nun nach einer entsprechen Änderung dieser Testverordnung neben den Apotheken auch den Zahnarztpraxen im Kreis Kleve die vorsorglichen Corona-Schnelltests für diese Berufsgruppen. Physiotherapeuten und Logopäden können daher ab sofort solche Schnelltests bei ortsansässigen Apotheken oder Zahnarztpraxen nachfragen. Dies gilt jedoch nicht für Personen mit Corona-Symptomen, die auch künftig nur durch einen Arzt getestet werden dürfen.
Die Allgemeinverfügung, mit denen das Gesundheitsamt die Tests nun auch durch Zahnarztpraxen erlaubt, wurde auf der Internetseite des Kreises Kleve ( hier ).