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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

14.08.2023

Kreis Kleve gewährt Studierenden zinslose Darlehen

Anträge für die finanzielle Unterstützung aus dem Peter-Albers-Studienfonds können bis zum 15. September gestellt werden

Kreis Kleve – Studierende aus dem Kreis Kleve haben erneut die Möglichkeit, einen Antrag auf Studienhilfe aus dem Peter-Albers-Studienfonds zu stellen. Zur Erinnerung an den ersten Landrat hat der Kreis Kleve im Jahre 1957 eine Stiftung, den „Peter-Albers-Studienfonds“, gegründet. Ziel ist es, Studierenden aus dem Kreis Kleve die Finanzierung ihres Studiums durch Gewährung von zinslosen Darlehen zu erleichtern. Bisher wurden rund 485 Studierende mit einem Fördervolumen von ca. 600.000 Euro gefördert.

Die einkommensabhängige Studienhilfe in Höhe von 600 Euro wird für ein Semester beantragt und kann für maximal sechs Semester gewährt werden. Zwei Jahre nach Studienabschluss beginnt die Rückzahlung des Darlehens in jährlichen Raten von 300 Euro. Die Tilgungsbeträge fließen vollständig in das Stiftungsvermögen zurück und werden für erneute Studienhilfen verwendet. Die Verwaltungskosten des Peter-Albers-Studienfonds trägt der Kreis Kleve.

Interessenten können ihre Anträge schriftlich an die Kreisverwaltung Kleve, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve senden oder den Online-Dienst nutzen. Beizufügen sind ein Lebenslauf, Einkommensunterlagen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie der Unterhaltsverpflichteten, eine Studienbescheinigung für das Antragssemester und Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen.

Stichtag für Anträge für das Wintersemester 2023/24 ist der 15. September 2023. Ein Antragsformular steht online zum Download bereit: www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Studienfonds“). Dort findet sich auch der Link zur Online-Antrag. Weitere Informationen gibt es unter den Rufnummern 02821 85-474 und -475.

Anträge können Studierende aus dem Kreis Kleve stellen, auch wenn sie nun am auswärtigen Studienort wohnen. Für Studierende, die nur vorübergehend im Kreis Kleve wohnen (z.B. für die Zeit eines Studiums), ist eine Förderung nicht vorgesehen.

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Landrat Peter Albers, geboren 1901, war der erste Landrat des Kreises Kleve nach dem 2. Weltkrieg. In besonderer Weise engagierte er sich politisch und praktisch um soziale Belange, denen in der Wiederaufbauphase eine sehr hohe Bedeutung zukam. Peter-Albers war auch Mitglied des Landtags. Er verstarb leider früh im Jahr 1955 während seiner Amtszeit.