Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugdokumente und die Kennzeichen im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich.
Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Halter eintreten muss.
Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll bzw. wenn Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen gegebenenfalls die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und eine Internationale Zulassung.
Damit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von 30 Tagen zu exportieren.
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung |
Das Fahrzeug ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuführen. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung Rahmengebühr - je nach Aufwand | 33,90 Euro bis 60,40 Euro |