Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich.
Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Halter eintreten muss.
Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll bzw. wenn Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen gegebenenfalls die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und eine Internationale Zulassung.
Damit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von zwei bis vier Wochen zu exportieren.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:

| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|
Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung | - die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- eine 3-fach Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
- eine noch gültige HU (Hauptuntersuchungs)-Bescheinigung
- eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- der neue Fahrzeughalter muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen
- Ausweis im Original und Meldebestätigung
Das Fahrzeug ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuführen. |
Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|
Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung Rahmengebühr - je nach Aufwand | 33,90 Euro bis 60,40 Euro |
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
---|
mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich.
Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Halter eintreten muss.
Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll bzw. wenn Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen gegebenenfalls die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und eine Internationale Zulassung.
Damit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von zwei bis vier Wochen zu exportieren.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:

| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Straßenverkehr, Zulassung, Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/ausfuhrkennzeichen-mit-internationaler-zulassung/GebührenBezeichnung
Höhe der Gebühr
Ausfuhrkennzeichen mit
internationaler Zulassung
Rahmengebühr - je nach Aufwand
33,90 Euro bis 60,40 Euro
Mitzubringende Unterlagen
Bezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
eine 3-fach Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
eine noch gültige HU (Hauptuntersuchungs)-Bescheinigung
eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
der neue Fahrzeughalter muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen
Ausweis im Original und Meldebestätigung
Das Fahrzeug ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuführen.
001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
02821 85-0