Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Online)
Sie möchten ein Fahrzeug aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve außer Betrieb setzen?
Voraussetzungen hierfür sind:
- die Landessiegel auf den Kennzeichenschildern verfügen über einen Sicherheitscode und einen QR-Code
- auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf der Rückseite ein Sicherheitscode angebracht
- das Fahrzeug ist im Kreis Kleve zugelassen
Beachten Sie bitte, dass Sie die Außerbetriebsetzung online bezahlen müssen. Erst dann wird der Vorgang abgeschlossen.
Die Versicherungsgesellschaft und das Hauptzollamt erhalten nach der Außerbetriebsetzung automatisch eine Nachricht. Hier ist von Ihnen in der Regel nichts zu veranlassen.
Was ist das i-Kfz?
I-Kfz bedeutet internetbasierte Fahrzeugzulassung. Die Zulassungsvorgänge können dadurch online abgewickelt werden und es ist kein persönlicher Besuch mehr in der Zulassungsstelle notwendig.
Welche Zulassungen kann ich mit der i-Kfz-Zulassung machen?
Es sind Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Anschriftenänderungen, Umschreibungen und Abmeldungen möglich.
Wie werden die Sicherheitscodes freigelegt?
Eine genaue Beschreibung für das Freilegen der Sicherheitscodes zur online-Abmeldung Ihres Fahrzeuges finden Sie hier.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Außerbetriebsetzung | 6,30 Euro - 8,90 Euro |