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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Abmeldungen können für alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeuge durchgeführt werden.

 

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 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

 

Sie können bei der Zulassungsstelle des Kreises Kleve natürlich auch die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges durchführen lassen Beim Kreis Kleve ist auch die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken möglich.Straßenverkehr, Zulassung, Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugshttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/ausserbetriebsetzung-eines-fahrzeuges/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges 16,80 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) die gesiegelten Kennzeichen
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

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Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Außerbetriebsetzung eines
Fahrzeuges
  1. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  2. die gesiegelten Kennzeichen

Gebühren

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BezeichnungHöhe der Gebühr
Außerbetriebsetzung eines
Fahrzeuges
16,80 Euro