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Baulastenverzeichnis

I. Eintragung einer Baulast

Die Baulast ist ein bauordnungsrechtliches Instrumentarium, mit dem bestimmte baurechtswidrige Verstöße ausgeräumt werden können, die ansonsten zur Ablehnung eines Bauantrages führen würden. Im Bedarfsfall können auch andere Grundstücke zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit mit einer Baulast belastet werden. Die Baulast entsteht durch die schriftliche Erklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind die Unterschriften aller Mit-Eigentümer erforderlich.

Typische Anwendungsfälle sind z. B. die öffentlich-rechtliche Sicherung einer Erschließung (Zuwegung), fehlender Abstandsflächen, Sicherung gemeinsamer Gebäudeteile und Bindung von Stellplätzen, die nicht auf dem eigenen Grundstück liegen.

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und ersetzt keine privatrechtliche Regelung. In vielen Anwendungsfällen ist es ratsam, den Inhalt der Baulast auch privatrechtlich in das Grundbuch zu übernehmen.

II. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat. Das Baulastenverzeichnis kann beim Kreis Kleve eingesehen werden. Der Kreis Kleve ist für die Baulastenverzeichnisse der Städte und Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze zuständig. Die Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind Ihre Ansprechpartnerinnen für Angelegenheiten dieser Art im jeweiligen Stadtgebiet.

Es empfiehlt sich dringend, vor einem Grundstückskauf anzufragen, ob auf dem Grundstück eine Baulast besteht. Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Baulastauskunft verwenden. Den Antrag finden Sie im rechten Bereich dieser Seite unter der Rubrik "Dokumente". Alternativ können Sie die Baulastauskunft mit den notwendigen Angaben aus dem Antragsformular auch direkt per Email an baulastauskunft@kreis-kleve.de beantragen.

 

Mail: baulastauskunft@kreis-kleve.de

BaulastenverzeichnisBauen, Wohnen, Baugenehmigung, Grundstückskauf, Eigentum, Baulast, Baulastenverzeichnis, Bauaufsicht, Bauaufsichtsbehördehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/baulasten/Gebühren zu I. Die Rahmengebühr einer Eintragung liegt zwischen 50,00 und 250,00 Euro Gebühren zu II. Gebühr je unbelastetes Grundstück:            30 Euro Gebühr je belastetes Grundstück:                50 Euro Erforderliche Unterlagen zu I. Antrag auf Eintragung einer Baulast vier amtliche Lagepläne (Kennzeichnung nach Bauprüfverordnung), sofern sich die Baulast auf einen bestimmten Flächenbereich eines Grundstückes bezieht aktueller Grundbuchauszug - nicht älter als drei Monate - für das zu belastende Flurstück (Bestandsverzeichnis + Abteilung I, II) Nachweis der Vertretungsbefugnis (falls erforderlich)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Baulasten

I. Eintragung einer Baulast

Die Baulast ist ein bauordnungsrechtliches Instrumentarium, mit dem bestimmte baurechtswidrige Verstöße ausgeräumt werden können, die ansonsten zur Ablehnung eines Bauantrages führen würden. Im Bedarfsfall können auch andere Grundstücke zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit mit einer Baulast belastet werden. Die Baulast entsteht durch die schriftliche Erklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind die Unterschriften aller Mit-Eigentümer erforderlich.

Typische Anwendungsfälle sind z. B. die öffentlich-rechtliche Sicherung einer Erschließung (Zuwegung), fehlender Abstandsflächen, Sicherung gemeinsamer Gebäudeteile und Bindung von Stellplätzen, die nicht auf dem eigenen Grundstück liegen.

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und ersetzt keine privatrechtliche Regelung. In vielen Anwendungsfällen ist es ratsam, den Inhalt der Baulast auch privatrechtlich in das Grundbuch zu übernehmen.

II. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat. Das Baulastenverzeichnis kann beim Kreis Kleve eingesehen werden. Der Kreis Kleve ist für die Baulastenverzeichnisse der Städte und Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze zuständig. Die Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind Ihre Ansprechpartnerinnen für Angelegenheiten dieser Art im jeweiligen Stadtgebiet.

Es empfiehlt sich dringend, vor einem Grundstückskauf anzufragen, ob auf dem Grundstück eine Baulast besteht. Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Baulastauskunft verwenden. Den Antrag finden Sie im rechten Bereich dieser Seite unter der Rubrik "Dokumente". Alternativ können Sie die Baulastauskunft mit den notwendigen Angaben aus dem Antragsformular auch direkt per Email an baulastauskunft@kreis-kleve.de beantragen.

 

Mail: baulastauskunft@kreis-kleve.de

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zu I.

  • Antrag auf Eintragung einer Baulast
  • vier amtliche Lagepläne (Kennzeichnung nach Bauprüfverordnung), sofern sich die Baulast auf einen bestimmten Flächenbereich eines Grundstückes bezieht
  • aktueller Grundbuchauszug - nicht älter als drei Monate - für das zu belastende Flurstück (Bestandsverzeichnis + Abteilung I, II)
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis (falls erforderlich)

Gebühren

Gebühren zu I.

Die Rahmengebühr einer Eintragung liegt zwischen 50,00 und 250,00 Euro

Gebühren zu II.

Gebühr je unbelastetes Grundstück:            30 Euro

Gebühr je belastetes Grundstück:                50 Euro


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Issum, Rees, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk),
Herr Thomas 02821 85-405
02821 85-705
E.245
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Kerken, Uedem, Weeze),
Herr Nehring 02821 85-410
02821 85-705
E.243