Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Arbeitslosengeld II

Um Bürgergeld nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag im Jobcenter Ihrer Wohnortkommune stellen bzw. im Jobcenter des Ortes, an dem Sie sich tatsächlich aufhalten. Gerne können Sie den Antrag auch online stellen. Nutzen Sie dafür den nebenstehenden Link.

Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen (z.B. Mehrbedarfe) gesondert beantragt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Um die Frist zu wahren, können Sie den Antrag zunächst formlos stellen (z.B. per Mail). Sie müssen jedoch auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der nebenstehenden Antragsvordrucke nicht verzichten sollten.

Sollten Fragen zu den Vordrucken bestehen, können Sie diese gerne bei Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter klären.

Leistungen zur SIcherung des Lebensunterhalts nach SGB IIhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/beantragung-von-buergergeld/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Beantragung von Bürgergeld

Um Bürgergeld nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag im Jobcenter Ihrer Wohnortkommune stellen bzw. im Jobcenter des Ortes, an dem Sie sich tatsächlich aufhalten. Gerne können Sie den Antrag auch online stellen. Nutzen Sie dafür den nebenstehenden Link.

Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen (z.B. Mehrbedarfe) gesondert beantragt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Um die Frist zu wahren, können Sie den Antrag zunächst formlos stellen (z.B. per Mail). Sie müssen jedoch auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der nebenstehenden Antragsvordrucke nicht verzichten sollten.

Sollten Fragen zu den Vordrucken bestehen, können Sie diese gerne bei Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter klären.


Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) - Onlineantrag

Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) - Weiterbewilligungsantrag online

Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) - Übersendung von Unterlagen und Änderungsmitteilungen online

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Onlineantrag

Übersicht über alle Leistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte online

Merkblatt