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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Behinderte - Eingliederungshilfe

Der Kreis Kleve gewährt Menschen mit Behinderungen individuelle Hilfsangebote, die ihnen ein Höchstmaß an Selbständigkeit gewährleisten, die sie in ihrer Weiterentwicklung unterstützen und die ihnen ein Leben ermöglichen, das sich weitgehend an der Lebenswelt nicht behinderter Menschen orientiert. Diese individuellen Hilfsangebote stellt der Kreis Kleve auch Menschen zur Verfügung, die von einer Behinderung bedroht sind.

Diese Angebote werden mit dem Begriff Eingliederungshilfe zusammengefasst. Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch verankert. Dort heißt es wörtlich:

"Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen." (§ 53 Abs. 3 SGB XII)

Mögliche individuelle Hilfen können sein:

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung
  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder und Jugendliche
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern.Menschen mit Behinderung, Hilfe, Unterstützung, Behinderung, Hilfsangebotehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/behinderte-eingliederungshilfe/Anträge auf Gewährung von Eingliederungshilfen sind  beim Sozialamt der Wohnortkommune zu stellen. Ob Eingliederungshilfen gewährt werden, darüber entscheidet der Kreis Kleve. Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere medizinische Bescheinigungen sowie Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Entsprechende Unterlagen werden im Einzelfall angefordert.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Eingliederungshilfe

Der Kreis Kleve gewährt Menschen mit Behinderungen individuelle Hilfsangebote, die ihnen ein Höchstmaß an Selbständigkeit gewährleisten, die sie in ihrer Weiterentwicklung unterstützen und die ihnen ein Leben ermöglichen, das sich weitgehend an der Lebenswelt nicht behinderter Menschen orientiert. Diese individuellen Hilfsangebote stellt der Kreis Kleve auch Menschen zur Verfügung, die von einer Behinderung bedroht sind.

Diese Angebote werden mit dem Begriff Eingliederungshilfe zusammengefasst. Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch verankert. Dort heißt es wörtlich:

"Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen." (§ 53 Abs. 3 SGB XII)

Mögliche individuelle Hilfen können sein:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig.

Erforderliche Unterlagen

Anträge auf Gewährung von Eingliederungshilfen sind  beim Sozialamt der Wohnortkommune zu stellen. Ob Eingliederungshilfen gewährt werden, darüber entscheidet der Kreis Kleve.

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere medizinische Bescheinigungen sowie Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Entsprechende Unterlagen werden im Einzelfall angefordert.

Hinweise

Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden nur in dem Umfang gewährt, in dem sie im Einzelfall erforderlich und geeignet sind, das Ziel der Eingliederungshilfe zu erreichen.

Unter Umständen sind zum Kostenvergleich mehrere Kostenvoranschläge für die beantragte Leistung (z.B. Freizeitassistenz, Hilfsmittel, Sonderbeförderung) einzureichen.

Zur Prüfung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis und zur Geeignetheit der beantragten Leistung kann im Einzelfall eine Stellungnahme der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten angefordert werden. Ggf. ist hierfür eine Untersuchung duruch den Amtsarzt / die Amtsärztin erforderlich.

Abhänging von der beantragten Leistung ist ggf. der Einsatz des vorhandenen Einkommens und Vermögens rechtlich geboten. Bei minderjährigen Antragstellern ist ggf. auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Sachgebietsleitung,
Heimaufsicht,
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben,
Herr Gaubitz 02821 85-100
02821 85-500
E.179
Frau Krüß 02821 85-336
02821 85-500
E.174

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Antrag auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe Onlineantrag