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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Einschulungsuntersuchung

Alle Kinder müssen vor der Einschulung durch den Schularzt untersucht werden. Dies dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben.

Es werden Befunde zu Körpergröße, Körpergewicht, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, internistischen- und orthopädischen Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.

Die Eltern werden umgehend über eventuelle auffällige Befunde informiert und bezüglich der Abklärung dieser Befunde beraten.

Alle Kinder müssen vor der Einschulung durch den Schularzt untersucht werden. Dies dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben.Vorschuluntersuchung, Einschulung, Schularzt, Schulreife, Beratung, Gesundheithttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/einschulungsuntersuchung/Bezeichnung Höhe der Gebühr Einschulungsuntersuchung kostenlos Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Einschulungsuntersuchung Vorsorgeheft Impfausweis ausgefüllter Anamnesebogen ärztliche Berichte (falls vorhanden)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Einschulungsuntersuchung

Alle Kinder müssen vor der Einschulung durch den Schularzt untersucht werden. Dies dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben.

Es werden Befunde zu Körpergröße, Körpergewicht, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, internistischen- und orthopädischen Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.

Die Eltern werden umgehend über eventuelle auffällige Befunde informiert und bezüglich der Abklärung dieser Befunde beraten.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Einschulungsuntersuchung
  1. Vorsorgeheft
  2. Impfausweis
  3. ausgefüllter Anamnesebogen
  4. ärztliche Berichte (falls vorhanden)

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Einschulungsuntersuchungkostenlos

Hinweise

  • Zur Untersuchung gehören: Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit, körperliche Untersuchung, Tests zur Überprüfung der für den Schulbesuch bedeutsamen Fähigkeiten im Bereich der Motorik und der Wahrnehmung
  • Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Eltern besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben
  • Die Mitteilung über die Schulfähigkeit und über empfehlenswerte Förderung oder Therapie erfolgt schriftlich an die entsprechende Grundschule

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Hanrath 02821 85-311
02821 85-530
E.746