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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Fischereiangelegenheiten

Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.

Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.

Schonzeiten und Mindestmaße

Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.

Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartnerin für alle Dinge rund um das Fischereiwesen. Hierzu zählen u.a. die Durchführung der jährlichen Fischerprüfung.https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/fischereiangelegenheit/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Fischerprüfung 50,00 Euro Zweitausstellung Fischerprüfungszeugnis 35,00 Euro Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve 15,00 Euro Bezeichnung Erforderliche Unterlagen   Fischerprüfung Online-Antrag antragstellende Person muss am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sein Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (für antragstellende Personen, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen) Ausstellung Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus Angabe über Zeitpunkt und Ort der abgelegten Fischerprüfung erforderlich Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Fischereiangelegenheiten

Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.

Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.

Schonzeiten und Mindestmaße

Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen

 

Fischerprüfung

  • Online-Antrag
  • antragstellende Person muss am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sein
  • Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (für antragstellende Personen, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen)
Ausstellung Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis
  • telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus
  • Angabe über Zeitpunkt und Ort der abgelegten Fischerprüfung erforderlich
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve
  • telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Fischerprüfung50,00 Euro
Zweitausstellung Fischerprüfungszeugnis35,00 Euro
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve15,00 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Fischereiaufsicht,
Jagdaufsicht,
Jägerprüfung - Vorbereitung,
Herr Spaan 02821 85-180
02821 85-587
2.789
Schornsteinfegerangelegenheiten,
Prüfung § 34a GewO - Prüfung Zuverlässigkeit Wachpersonal,
Fischerprüfung - Vorbereitung,
Ausnahmegenehmigungen,
Zweitschriften Fischerprüfungszeugnisse,
Sprengstofferlaubnisse - nicht gewerblich,
Frau Killewald 02821 85-366
02821 85-587
2.786

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Fischerprüfung - Antrag auf Zulassung