Historisches Kennzeichen
Für Fahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind, und die vornehmlich zur "Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden, kann ein historisches Kennzeichen zugeteilt werden.
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt für solche Fahrzeuge pauschal 191,73 Euro (für Krafträder 46,02 Euro).
Nutzungsbeschränkungen für den Straßenverkehr wie bei Fahrzeugen mit rotem Oldtimerkennzeichen (siehe Oldtimerkennzeichen) gibt es nicht.
Die Zulassung setzt allerdings voraus, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder Prüfingenieur in einem besonderen Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) den Originalzustand des Fahrzeugs bestätigt.
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Historisches Kennzeichen |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Historisches Kennzeichen (Rahmengebühr / je nach Aufwand inklusive Briefrücksendung) | 11,70 Euro bis 28,10 Euro |