Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang
Wann und wo muss ein erlaubnispflichtiger Hund mit einem Maulkorb gesichert und an einer Leine geführt werden?
- Außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern müssen erlaubnispflichtige Hunde an einer reißfesten Leine, welche nicht länger als 1,5 Meter sein sollte, geführt werden und einen das Beißen verhindernden Maulkorb (Gittermaulkorb) tragen.
- In ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dürfen erlaubnispflichtige Hunde unangeleint geführt werden, müssen jedoch mit Maulkorb gesichert sein.
- erlaubnispflichtige Hunde dürfen bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats ohne Maulkorb geführt werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein erlaubnispflichtiger Hund von der Maulkorb- und/oder Leinepflicht befreit werden?
- die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung muss schriftlich beim Veterinäramt beantragt werden.
Für die Maulkorbbefreiung:
- stabile Hund-Halter-Beziehung
- antrainierter Grundgehorsam der teilnehmenden Hunde
- sichere Leinenführung
- Kontrollierbarkeit der Hunde
- kein übersteigertes Aggressionsverhalten der Hunde
Für Leinenbefreiung (zusätzlich):
- leinenfreies Ablegen des Hundes
- Abrufen aus jeder Situation
- gute Verträglichkeit mit anderen Hunden
Im Einzelfall können gefährliche Hunde keine Maulkorb- und Leinenbefreiung erhalten.
Für folgende Hunde besteht grundsätzlich ein Maulkorb- und Leinenzwang:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Kreuzungen dieser Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen
- Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Verhaltensprüfung | Es werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Falls doch, wird expilzit drauf hingewiesen. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Verhaltenprüfung zur Befreieung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang | 77,62 Euro |
Wiederholungsprüfung zur Leinenbefreiung | 25,00 Euro |
Hinweise
Grundsätzlich weren zwei Prüfungstermine im Jahr ja nach Bedarf angeboten. Eine Vormerkung für den nächsten Termin ist möglich.
Rechtliche Grundlagen
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Bauer | 02821 85-992 02821 85-230 |
1.778 |
Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Gietemann | 02821 85-992 02821 85-230 |
1.776 |
Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Prinz | 02831 391-820 02831 391-866 |
1.120 |
Amtstierärztlicher Dienst, |
Herr Willing | 02821 85-372 02821 85-230 |
1.776 |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Beeker | 02821 85-720 02821 85-520 |
1.772 |