Oldtimerkennzeichen
Als Halter/in von Oldtimern und / oder Besitzer/in eines oder mehrerer mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge kommt für Sie unter Umständen die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens in Frage. Dieses Kennzeichen ist besonders für diejenigen interessant, die mehrere Oldtimer besitzen, da das Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.
Die Kennzeichen dürfen allerdings nur für folgende Zwecke eingesetzt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" dienen,
- An- und Abfahrten zu vorgenannten Veranstaltungen,
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
- Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.
Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist deshalb nicht gleichzustellen mit einer regulären Zulassung. Sollten Sie überlegen, ein rotes Oldtimerkennzeichen zu beantragen, informieren Sie sich vorher bei dem / der unten angegebenen Mitarbeiter/in der Zulassungsstelle.
Gegebenenfalls kommt nämlich auch die Zuteilung eines historischen Kennzeichens für Sie in Frage.
Den Antrag finden Sie rechts auf der Seite.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Oldtimerkennzeichen |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Oldtimerkennzeichen | 113,90 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Zulassungsangelegenheiten, Kfz An- und Abmeldung, |
Herr Seegers | 02821 85-533 02821 85-708 |
E.500b |