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Oldtimerkennzeichen

Als Halter/in von Oldtimern und / oder  Besitzer/in eines oder mehrerer mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge kommt für Sie unter Umständen die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens in Frage. Dieses Kennzeichen ist besonders für diejenigen interessant, die mehrere Oldtimer besitzen, da das Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. 
Die Kennzeichen dürfen allerdings nur für folgende Zwecke eingesetzt werden:

  1. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" dienen,
  2. An- und Abfahrten zu vorgenannten Veranstaltungen,
  3. Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
  4. Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.

Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist deshalb nicht gleichzustellen mit einer regulären Zulassung. Sollten Sie überlegen, ein rotes Oldtimerkennzeichen zu beantragen, informieren Sie sich vorher bei dem / der unten angegebenen Mitarbeiter/in  der Zulassungsstelle.
Gegebenenfalls kommt nämlich auch die Zuteilung eines historischen Kennzeichens für Sie in Frage.


Den Antrag finden Sie rechts auf der Seite.

 

Als Liebhaber/in von Oldtimern und / oder  Besitzer/in eines oder mehrerer mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge kommt für Sie unter Umständen die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens in Frage. Dieses Kennzeichen ist besonders für diejenigen interessant, die mehrere Oldtimer ihr eigen nennen, da das Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. Straßenverkehr, Zulassung, Oldttimerkennzeichenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/oldtimerkennzeichen/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Oldtimerkennzeichen 113,90 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Oldtimerkennzeichen Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens (kann rechts heruntergeladen werden) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen) Auszug aus dem Fahreignungsregister (klicken Sie dazu auf den Link weiter oben) Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II Oldtimergutachten nach § 23 StVZO (entfällt, wenn das Fahrzeug bereits eine H-Zulassung hatte) Ausweiskopie
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Oldtimerkennzeichen

Als Halter/in von Oldtimern und / oder  Besitzer/in eines oder mehrerer mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge kommt für Sie unter Umständen die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens in Frage. Dieses Kennzeichen ist besonders für diejenigen interessant, die mehrere Oldtimer besitzen, da das Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. 
Die Kennzeichen dürfen allerdings nur für folgende Zwecke eingesetzt werden:

  1. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" dienen,
  2. An- und Abfahrten zu vorgenannten Veranstaltungen,
  3. Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
  4. Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.

Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist deshalb nicht gleichzustellen mit einer regulären Zulassung. Sollten Sie überlegen, ein rotes Oldtimerkennzeichen zu beantragen, informieren Sie sich vorher bei dem / der unten angegebenen Mitarbeiter/in  der Zulassungsstelle.
Gegebenenfalls kommt nämlich auch die Zuteilung eines historischen Kennzeichens für Sie in Frage.


Den Antrag finden Sie rechts auf der Seite.

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Oldtimerkennzeichen
  1. Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens (kann rechts heruntergeladen werden)
  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen)
  3. Auszug aus dem Fahreignungsregister (klicken Sie dazu auf den Link weiter oben)
  4. Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  5. vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  6. Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
  7. Oldtimergutachten nach § 23 StVZO (entfällt, wenn das Fahrzeug bereits eine H-Zulassung hatte)
  8. Ausweiskopie

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Oldtimerkennzeichen113,90 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Zulassungsangelegenheiten,
Kfz An- und Abmeldung,
Herr Seegers 02821 85-533
02821 85-708
E.500b

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Rotes Oldtimerkennzeichen Onlineantrag