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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Pflegefamilien - Vollzeitpflege

In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Betreuung und Erziehung in der Ursprungsfamilie nicht sichergestellt ist. Der Schwerpunkt in der Vollzeitpflege liegt im Aufbau einer sicheren und dauerhaften Bindung der Minderjährigen an die Pflegeeltern.

Ob ein Kind vorübergehend oder dauerhaft in einer Pflegefamilie bleiben wird, lässt sich oft nicht voraussagen. Lebt ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft in Vollzeitpflege, so sind die Pflegeeltern für die Erziehung des Minderjährigen verantwortlich.

Mit dem Tag der Aufnahme eines vom Jugendamt vermittelten Kindes oder Jugendlichen erhalten Pflegeeltern gestaffelt nach dem Alter des Kindes Pflegegeld und unter Umständen auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse des Jugendamtes.

In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Betreuung und Erziehung in der Ursprungsfamilie nicht sichergestellt ist. Der Schwerpunkt in der Vollzeitpflege liegt im Aufbau einer sicheren und dauerhaften Bindung der Minderjährigen an die Pflegeeltern.Pflege, Pflegeeltern, Pflegefamiliehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/pflegefamilien-vollzeitpflege/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Pflegefamilien - Vollzeitpflege

In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Betreuung und Erziehung in der Ursprungsfamilie nicht sichergestellt ist. Der Schwerpunkt in der Vollzeitpflege liegt im Aufbau einer sicheren und dauerhaften Bindung der Minderjährigen an die Pflegeeltern.

Ob ein Kind vorübergehend oder dauerhaft in einer Pflegefamilie bleiben wird, lässt sich oft nicht voraussagen. Lebt ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft in Vollzeitpflege, so sind die Pflegeeltern für die Erziehung des Minderjährigen verantwortlich.

Mit dem Tag der Aufnahme eines vom Jugendamt vermittelten Kindes oder Jugendlichen erhalten Pflegeeltern gestaffelt nach dem Alter des Kindes Pflegegeld und unter Umständen auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse des Jugendamtes.