Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.
Der Betriebssitz der Firma muss im Kreisgebiet Kleve liegen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|---|
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung |
|
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Rote Kennzeichen zur wieder- kehrenden Verwendung | 130,90 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
Zulassungsangelegenheiten, Kfz An- und Abmeldung, |
Herr Seegers | 02821 85-533 02821 85-708 |
E.500b |