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Schriftliche Sachkundeprüfung - Hunde

Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Jeder, der einen gefährlichen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen großen Hund halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Die entsprechende Sachkundeprüfung können Sie bei folgenden Stellen bzw. Personen ablegen:

 

 
KategorieRasse oder ErläuterungStelle bzw. Person
Große Hunde ( § 11 LHundG NRW)Widerristhöhe mind. 40 cm oder Gewicht mind. 20 kg
Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander
Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
  • amtlicher Tierarzt / amtliche Tierärztin

Grundsätzlich wird die Sachkunde innerhalb eines schriftlichen Tests abgenommen. Dieser Test ist ein Multiple-Choice-Test mit insgesamt 40 Fragen rund um das Thema Hund. Von den Antwortoptionen können jeweils eine bis alle Antworten richtig sein. Jede nicht vollständig richtig beantwortete Frage wird mit einem Minuspunkt bewertet, zum Bestehen dürfen nicht mehr als 13 Minuspunkte erzielt werden. An den schriftlichen Test schließt sich ein Fachgespräch an, in dem insbesondere die falsch beantworteten Fragen thematisiert werden. In Zweifelsfällen können, beispielsweise bei Verständnisschwierigkeiten, maximal 2 Minuspunkte durch das Fachgespräch ausgeglichen werden.

Ist der Test nicht bestanden, kann man innerhalb von zwei Monaten (ausgehend vom ersten Test) innerhalb eines Fachgespräches wiederholen.

Die Durchführung eines Sachkundetests ist in jedem Fall gebührenpflichtig, auch bei Nichtbestehen und im Wiederholungsfall.

Eine schriftliche Sachkundeprüfung (Multiple-Choice) nach dem Landeshundegesetz ist grundsätzlich für Hunde folgender Rassen notwendig: Alano, American Bulldog, Bullmastif, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen RassenSachkundeprüfung, Hunde, gefährliche Hunde, Landeshundegesetz NRW, Hunde bestimmter Rassenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/sachkundepruefungen-fuer-hunde/Bezeichnung Höhe der Gebühr Sachkundeprüfung 40,00 Euro bei Übernahme eines Hundes aus einem Tierheim 20,00 Euro Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Sachkundeprüfungen Es werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Falls doch, wird expilzit drauf hingewiesen.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Sachkundeprüfung für das Halten von gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen

Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Jeder, der einen gefährlichen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen großen Hund halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Die entsprechende Sachkundeprüfung können Sie bei folgenden Stellen bzw. Personen ablegen:

 

 
KategorieRasse oder ErläuterungStelle bzw. Person
Große Hunde ( § 11 LHundG NRW)Widerristhöhe mind. 40 cm oder Gewicht mind. 20 kg
Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander
Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
  • amtlicher Tierarzt / amtliche Tierärztin

Grundsätzlich wird die Sachkunde innerhalb eines schriftlichen Tests abgenommen. Dieser Test ist ein Multiple-Choice-Test mit insgesamt 40 Fragen rund um das Thema Hund. Von den Antwortoptionen können jeweils eine bis alle Antworten richtig sein. Jede nicht vollständig richtig beantwortete Frage wird mit einem Minuspunkt bewertet, zum Bestehen dürfen nicht mehr als 13 Minuspunkte erzielt werden. An den schriftlichen Test schließt sich ein Fachgespräch an, in dem insbesondere die falsch beantworteten Fragen thematisiert werden. In Zweifelsfällen können, beispielsweise bei Verständnisschwierigkeiten, maximal 2 Minuspunkte durch das Fachgespräch ausgeglichen werden.

Ist der Test nicht bestanden, kann man innerhalb von zwei Monaten (ausgehend vom ersten Test) innerhalb eines Fachgespräches wiederholen.

Die Durchführung eines Sachkundetests ist in jedem Fall gebührenpflichtig, auch bei Nichtbestehen und im Wiederholungsfall.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
SachkundeprüfungenEs werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Falls doch, wird expilzit drauf hingewiesen.

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Sachkundeprüfung40,00 Euro
bei Übernahme eines Hundes aus einem Tierheim20,00 Euro

Hinweise

Hilfreich ist eine Vorbereitung auf die Prüfung mit ähnlichen Fragen, zu finden unter Stichworteingabe im Internet: "Sachkundeprüfung Landeshundegesetz" oder durch Fachliteratur.

Eine Terminvergabe ist grundsätzlich innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Es wird um telefonische Anmeldung gebeten.

Rechtliche Grundlagen

Landeshundegesetz (LHundG NRW)

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Funnemann 02821 85-226
02821 85-230
1.779
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau van Husen 02821 85-7818
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Beeker 02821 85-720
02821 85-520
1.772