Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen des Menschen durch Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern. Gleichzeitig findet im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Bekämpfung von Zoonosen durch Rückmeldung von Fleischuntersuchungsbefunden an die Landwirtschaft einerseits und Aussonderung vor der Schlachtung sowie unschädliche Beseitigung erkrankter Tierer bei der Schlachttieruntersuchung andererseits statt.
Die Schlachttieruntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben wird von amtlichen Tierärzten durchgeführt. Dazu gehören Nämlichkeitsfeststellungen, Kontrolle von Begleitpapieren, tierschutzrechtliche Kontrollen und klinische Untersuchungen der Schlachttiere.
Die Fleischuntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben beinhaltet die Kontrolle jedes einzelnen Schlachtkörpers einschließlich der Innereien auf pathologische Veränderungen durch amtliche Fachassistententinnen und Fachassistenten.
Neben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung an den zugelassenen Schlachtstätten, findet auch eine ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung statt. In 12 Bezirken werden amtliche Tierärzte/Tierärztinnen und Fleischassistenten/Fleischassistentinnen in nebenberuflicher Tätigkeit eingesetzt. Dabei obliegen die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Betrieben und die BSE-pflichtigen Untersuchungen immer einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin. Bei Hausschlachtungen werden auch amtliche Fachassistenten und Fachassistentinnen allein eingesetzt.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Fleisch- und Schlachttieruntersuchung |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Fleisch- und Schlachttieruntersuchungen | siehe Satzung des Kreises Kleve rechts unter Dokumente zum Download |
Hinweise
Die Schlachtung ist spätestens am letzten Werktag vor der Schlachtung anzumelden! Die für Ihren Bezirk zuständigen Tierärzte/Tierärztinnen bzw. bei der Probeentnahme von Trichinen zuständigen Fachassistenten/Fachassistentinnen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bezirksübersicht.
Rechtliche Grundlagen
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Funnemann | 02821 85-226 02821 85-230 |
1.779 |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Schmelzer | 02821 85-228 02821 85-230 |
1.772 |