Sprengstoff
Wer Sprengstoffe für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird Schwarzpulverschützen, Wiederladern von Patronen und Böllerschützen erteilt. Grundsätzlich werden sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nur dann erteilt, wenn ein Bedürfnis- und Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird.
Sie finden im Feld rechts auf dieser Seite ein Merkblatt mit weiteren Informationen sowie die passenden Antragsformulare.
Wer Sprengstoffe für den gewerblichen Gebrauch erwerben, lagern und damit umgehen will, muss sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 55, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211 475-0, Fax 0211 475-9032, E-Mail poststelle@brd.nrw.de wenden.
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|
Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG | - vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Erklärung über die erforderliche Eignung
Beide Vordrucke sind als Download auf der Website verfügbar |
Erlaubnis gem. § 27 SprengG (Ersterteilung/Neuerteilung) | - vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
- Zeugnis über den erfolgreich abgelegten Befähigungslehrgang
- Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
- evtl. Kopie Jagdschein
- evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
- Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
- aktuelle Fotos der Lagerstätte
|
Verlängerung Erlaubnis gem. § 27 SprengG | - vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
- Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
- evtl. Kopie Jagdschein
- evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
- Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
- Fotos der Lagerstätte nur dann, wenn sich die Lagerstätte zwischenzeitlich geändert hat
|
Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|
Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG | 100,50 Euro |
Erlaubnis nach § 27 SprengG (Ersterteilung/Neuerteilung) | 217,50 Euro |
Verlängerung Erlaubnis nach § 27 SprengG | 156,50 Euro |
Ansprechpartner/in
Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich |
Mitarbeiter/in |
Telefon/Fax |
Raum |
Fischereiaufsicht, Jagdaufsicht, Jäger- / Fischereiprüfungen - Vorbereitung, Sprengstofferlaubnisse - nicht gewerblich,
|
Herr Spaan |
02821 85-180 02821 85-587 |
2.789 |
Wer Sprengstoffe für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird Schwarzpulverschützen, Wiederladern von Patronen und Böllerschützen erteilt. Grundsätzlich werden sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nur dann erteilt, wenn ein Bedürfnis- und Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird.
Sie finden im Feld rechts auf dieser Seite ein Merkblatt mit weiteren Informationen sowie die passenden Antragsformulare.
Wer Sprengstoffe für den gewerblichen Gebrauch erwerben, lagern und damit umgehen will, muss sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 55, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211 475-0, Fax 0211 475-9032, E-Mail poststelle@brd.nrw.de wenden.
Schwarzpulver, Sprengstoffgesetz, Anträgehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/sprengstoff/Gebühren
Bezeichnung
Höhe der Gebühr
Unbedenklichkeitsbescheinigung
gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG
100,50 Euro
Erlaubnis nach § 27 SprengG
(Ersterteilung/Neuerteilung)
217,50 Euro
Verlängerung Erlaubnis nach § 27 SprengG
156,50 Euro
Mitzubringende Unterlagen
Bezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung
gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Erklärung über die erforderliche Eignung
Beide Vordrucke sind als Download auf der Website verfügbar
Erlaubnis gem. § 27 SprengG
(Ersterteilung/Neuerteilung)
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
Zeugnis über den erfolgreich abgelegten Befähigungslehrgang
Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
evtl. Kopie Jagdschein
evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
aktuelle Fotos der Lagerstätte
Verlängerung Erlaubnis gem. § 27 SprengG
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
evtl. Kopie Jagdschein
evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
Fotos der Lagerstätte nur dann, wenn sich die Lagerstätte zwischenzeitlich geändert hat
Abteilung 3.1 001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve
Herr
Detlef
Spaan
02821 85-180
02821 85-0