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Anträge nach Sprengstoffgesetz

Wer Sprengstoffe für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird Schwarzpulverschützen, Wiederladern von Patronen und Böllerschützen erteilt. Grundsätzlich werden sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nur dann erteilt, wenn ein Bedürfnis- und Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird.

Sie finden im Feld rechts auf dieser Seite ein Merkblatt mit weiteren Informationen sowie die passenden Antragsformulare.

Wer Sprengstoffe für den gewerblichen Gebrauch erwerben, lagern und damit umgehen will, muss sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 55, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211 475-0, Fax 0211 475-9032, E-Mail poststelle@brd.nrw.de wenden.

Wer Sprengstoffe für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.Schwarzpulver, Sprengstoffgesetz, Anträge, Sprengstoff, digital, Online-Antrag, Onlineantrag, online, https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/sprengstoff/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG 100,50 Euro Erlaubnis nach § 27 SprengG (Ersterteilung/Neuerteilung) 217,50 Euro Verlängerung Erlaubnis nach § 27 SprengG 156,50 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Erklärung über die erforderliche Eignung Beide Vordrucke sind als Download auf der Website verfügbar Erlaubnis gem. § 27 SprengG (Ersterteilung/Neuerteilung) vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt) Zeugnis über den erfolgreich abgelegten Befähigungslehrgang Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...) evtl. Kopie Jagdschein evtl. Kopie Waffenbesitzkarten Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt) aktuelle Fotos der Lagerstätte Verlängerung Erlaubnis gem. § 27 SprengG vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt) Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...) evtl. Kopie Jagdschein evtl. Kopie Waffenbesitzkarten Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt) Fotos der Lagerstätte nur dann, wenn sich die Lagerstätte zwischenzeitlich geändert hat
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Sprengstoff

Wer Sprengstoffe für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird Schwarzpulverschützen, Wiederladern von Patronen und Böllerschützen erteilt. Grundsätzlich werden sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nur dann erteilt, wenn ein Bedürfnis- und Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird.

Sie finden im Feld rechts auf dieser Seite ein Merkblatt mit weiteren Informationen sowie die passenden Antragsformulare.

Wer Sprengstoffe für den gewerblichen Gebrauch erwerben, lagern und damit umgehen will, muss sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 55, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211 475-0, Fax 0211 475-9032, E-Mail poststelle@brd.nrw.de wenden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung
gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG
  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Erklärung über die erforderliche Eignung

Beide Vordrucke sind als Download auf der Website verfügbar

Erlaubnis gem. § 27 SprengG
(Ersterteilung/Neuerteilung)
  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
  2. Zeugnis über den erfolgreich abgelegten Befähigungslehrgang
  3. Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
  4. evtl. Kopie Jagdschein
  5. evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
  6. Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
  7. aktuelle Fotos der Lagerstätte
Verlängerung Erlaubnis gem. § 27 SprengG
  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (pc-ausfüllbar als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
  2. Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
  3. evtl. Kopie Jagdschein
  4. evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
  5. Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
  6. Fotos der Lagerstätte nur dann, wenn sich die Lagerstätte zwischenzeitlich geändert hat

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Unbedenklichkeitsbescheinigung
gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG
100,50 Euro
Erlaubnis nach § 27 SprengG
(Ersterteilung/Neuerteilung)
217,50 Euro
Verlängerung Erlaubnis nach § 27 SprengG156,50 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Schornsteinfegerangelegenheiten,
Prüfung § 34a GewO - Prüfung Zuverlässigkeit Wachpersonal,
Fischerprüfung - Vorbereitung,
Ausnahmegenehmigungen,
Zweitschriften Fischerprüfungszeugnisse,
Sprengstofferlaubnisse - nicht gewerblich,
Frau Killewald 02821 85-366
02821 85-587
2.786

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Antrag § 27 Sprengstoffgesetz - Onlineantrag

Unbedenklichkeitsbescheinigung - Onlineantrag