Technische Änderungen am Fahrzeug
Wer technische Änderungen am Fahrzeug vornimmt, muss sie durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Technische Änderungen, die nicht in die Papiere eingetragen wurden, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Dadurch kann der Versicherungsschutz wegfallen.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:

| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|
Eintrag technische Änderungen am Fahrzeug | - die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- den Prüfbericht eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen bzw. eine Herstellerbescheinigung bei Änderung der Schadstoffklasse
|
Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Eintrag technische Änderungen am Fahrzeug (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung) | 11,70 Euro bis 28,10 Euro |
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
---|
mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
Wer technische Änderungen am Fahrzeug vornimmt, muss sie durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Technische Änderungen, die nicht in die Papiere eingetragen wurden, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Dadurch kann der Versicherungsschutz wegfallen.
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| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Straßenverkehr, Zulassung, Technische Änderungen am Fahrzeughttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/technische-aenderungen-am-fahrzeug/Gebühren
Bezeichnung
Höhe der Gebühr
Eintrag technische Änderungen
am Fahrzeug
(Rahmengebühr / je nach Aufwand/
inklusive Briefrücksendung)
11,70 Euro bis 28,10 Euro
Mitzubringende Unterlagen
Bezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Eintrag technische Änderungen
am Fahrzeug
die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
den Prüfbericht eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen bzw. eine Herstellerbescheinigung bei Änderung der Schadstoffklasse
001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
02821 85-0