Teilungsgenehmigung
Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung. Einzelheiten zum Thema Teilungsgenehmigungen regelt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Grundsätzlich gilt, dass mit der beabsichtigten Teilung auch alle Vorschriften der Bauordnung einzuhalten sind, wie sie für die Errichtung einer baulichen Anlage gelten.
Der von Ihnen zu beauftragende öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur reicht in der Regel den Antrag für Sie ein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung
- Amtlicher Lageplan mit Darstellung der geplanten Teilung
Gebühren
Die Gebühr liegt je nach Aufwand zwischen 50 bis 500 Euro je gebildetes bebautes Grundstück oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück
Hinweise
Bearbeitungszeit 1 Monat, kann maximal in Ausnahmefällen auf bis zu 3 Monate verlängert werden.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Issum, Rees, Rheurdt, Straelen,
Wachtendonk), |
Herr Thomas | 02821 85-405 02821 85-705 |
E.245 |
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg,
Kerken, Uedem, Weeze), |
Herr Nehring | 02821 85-410 02821 85-705 |
E.243 |