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Trichinenprobeentnahme Jäger

Übertragung der Trichinenprobeentnahme auf Jäger

Die Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann auf Jäger übertragen werden. Hierfür benötigt der Jäger eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Die Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann auf Jäger übertragen werden. Hierfür benötigt der Jäger eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen LebensmittelüberwachungsbehördeFleischhygiene, Bezirksaufteilung, Schlachtung, Trichinenprobeentnahme, Jäger, online, Online-Antraghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/trichinenprobeentnahme-jaeger/Bezeichnung Höhe der Gebühr Übertragung Trichinenprobeentnahme 25,00 Euro Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Übertragung von Trichinenprobeentnahmen auf Jäger ausgefülltes Antragsformular, siehe rechts unter Dokumente "Antrag auf Übertragung..." als Download oder Online-Antrag Kopie des Jagdscheins Kopie der Teilnahmebescheinigung an einem Lehrgang zur Schulung zur sachkundigen Person (wenn Jägerprüfung vor dem 01.04.2010 abgelegt)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Trichinenprobeentnahme Jäger

Übertragung der Trichinenprobeentnahme auf Jäger

Die Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann auf Jäger übertragen werden. Hierfür benötigt der Jäger eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Übertragung von Trichinenprobeentnahmen auf Jäger
  1. ausgefülltes Antragsformular, siehe rechts unter Dokumente "Antrag auf Übertragung..." als Download oder Online-Antrag
  2. Kopie des Jagdscheins
  3. Kopie der Teilnahmebescheinigung an einem Lehrgang zur Schulung zur sachkundigen Person (wenn Jägerprüfung vor dem 01.04.2010 abgelegt)

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Übertragung Trichinenprobeentnahme25,00 Euro

Hinweise

Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält. Beim Tiefgefrieren oder Einfrieren von Fleisch über mehrere Tage werden die Larven abgetötet.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Colter 02821 85-323
02821 85-230
1.757

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Antrag auf Übertragung der Entnahme von Trichinenproben durch Jäger Onlineantrag