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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Anzeige nach § 13 Trinkwasserverordnung gewerblich oder öffentlich

Das Trinken von Wasser gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Auch die Natur braucht diesen elementaren Grundstoff  - Vegetation und Leben sind ohne Wasser undenkbar.

Auf Grund dieser elementaren Bedeutung des Trinkwassers sowie aus Gründen des Verbraucherschutzes stellt die Überwachung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser seit jeher eine bedeutende Aufgabe der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten dar.


 

Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen

Im Kreis Kleve versorgen zehn Trinkwasserversorgungsunternehmen etwa 97 % der Bevölkerung mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz. Dazu nutzen die Versorgungsunternehmen eine Vielzahl von Grundwasserbrunnen in zehn Wasserwerken und befördern das Trinkwasser über elf spezielle Trinkwasserbehälter an die Verbraucher.

Der Abteilung Gesundheit obliegen u.a. Überwachungsaufgaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Diese richten sich nach der Trinkwasserverordnung und beinhalten jährliche Prüfungen der Trinkwasserversorgungsanlagen (Wasserwerke, Trinkwasserbehälter, usw.) vor Ort sowie Kontrollen der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen mikrobiologischen und chemischen Trinkwasseruntersuchungen.

Aktuelle Informationen über die Trinkwassergüte erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen (Stadtwerke, usw.).


Eigenwasseranlagen

Etwa drei Prozent der Kreis Klever Bevölkerung sind nicht an das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen und müssen sich deshalb über eigene Hauswasserversorgungs- bzw. Brunnenanlagen (Kleinanlagen) mit Trinkwasser versorgen. Auch diese Anlagen werden durch die Abteilung Gesundheit überwacht.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter auch für Beratungsaufgaben in diesem Bereich zur Verfügung, zum Beispiel bei der Auswahl geeigneter technischer Aufbereitungsverfahren.


Trinkwasser-Installationen

Zur Überwachung der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen und Eigenwasseranlagen kommt die Überwachung von Trinkwasser-Installationen, da sich das Trinkwasser dort nachhaltig verändern kann. Neben chemischen Einflüssen, zum Beispiel durch alte Bleirohre, können hier aufgrund ungünstiger Fließ- und Temperaturverhältnisse auch mikrobiologische Probleme auftreten. Daher sind in öffentlichen, aber auch in vermieteten Gebäuden, neben der Prüfung der Anlagen auch regelmäßig Untersuchungsergebnisse auszuwerten. Private Trinkwasser-Installationen werden nicht regelmäßig überwacht, sondern im Falle einer Beanstandung anlassbezogen kontrolliert.

Legionellenuntersuchungen in Mietobjekten

Die aktuelle Trinkwasserverordnung sieht unter anderem vor, dass Großanlagen in Warmwasser-Installationen größerer Mietwohngebäude überwacht werden. Die Überwachung derartiger Anlagen beinhaltet eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Die Untersuchungen auf Legionellen sind von den Betreibern der Anlagen ohne weitere Aufforderung zu veranlassen, Listen zugelassener Trinkwasseruntersuchungsstellen sind bei der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten erhältlich.

Hier finden Sie Anzeigen nach § 13 Trinkwasserverordnung - Inbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage und Trinkwasserinstallationen für gewerblich oder öffentlich genutztes WasserWasserqualität, Hygiene, Gesundheit, Krankheit, Trinkwasser, Online-Antrag, online, gewerblich oder öffentlich, Trinkwasserinstallationen, Trinkwasserverordnunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/trinkwasser/Bezeichnung Höhe der Gebühr Überprüfung der Trinkwasseranlagen in Abhängigkeit der Verbrauchsmenge zwischen 25,00 und 2.000,00 Euro (zusätzlich noch Fahrtkosten) Beispiel Gebührenrechnung: Verbrauchsmenge < 5000 m³/a = 200,00 Euro Anfahrtskilometer 60 km * 0,30 €/km = 18,00 Euro -------------- Gesamtgebühr = 218,00 Euro Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Überprüfung der Trinkwasseranlagen ggf. Trinkwasseruntersuchungsergebnisse ggf. technische Unterlagen
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Trinkwasser

Das Trinken von Wasser gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Auch die Natur braucht diesen elementaren Grundstoff  - Vegetation und Leben sind ohne Wasser undenkbar.

Auf Grund dieser elementaren Bedeutung des Trinkwassers sowie aus Gründen des Verbraucherschutzes stellt die Überwachung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser seit jeher eine bedeutende Aufgabe der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten dar.


 

Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen

Im Kreis Kleve versorgen zehn Trinkwasserversorgungsunternehmen etwa 97 % der Bevölkerung mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz. Dazu nutzen die Versorgungsunternehmen eine Vielzahl von Grundwasserbrunnen in zehn Wasserwerken und befördern das Trinkwasser über elf spezielle Trinkwasserbehälter an die Verbraucher.

Der Abteilung Gesundheit obliegen u.a. Überwachungsaufgaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Diese richten sich nach der Trinkwasserverordnung und beinhalten jährliche Prüfungen der Trinkwasserversorgungsanlagen (Wasserwerke, Trinkwasserbehälter, usw.) vor Ort sowie Kontrollen der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen mikrobiologischen und chemischen Trinkwasseruntersuchungen.

Aktuelle Informationen über die Trinkwassergüte erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen (Stadtwerke, usw.).


Eigenwasseranlagen

Etwa drei Prozent der Kreis Klever Bevölkerung sind nicht an das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen und müssen sich deshalb über eigene Hauswasserversorgungs- bzw. Brunnenanlagen (Kleinanlagen) mit Trinkwasser versorgen. Auch diese Anlagen werden durch die Abteilung Gesundheit überwacht.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter auch für Beratungsaufgaben in diesem Bereich zur Verfügung, zum Beispiel bei der Auswahl geeigneter technischer Aufbereitungsverfahren.


Trinkwasser-Installationen

Zur Überwachung der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen und Eigenwasseranlagen kommt die Überwachung von Trinkwasser-Installationen, da sich das Trinkwasser dort nachhaltig verändern kann. Neben chemischen Einflüssen, zum Beispiel durch alte Bleirohre, können hier aufgrund ungünstiger Fließ- und Temperaturverhältnisse auch mikrobiologische Probleme auftreten. Daher sind in öffentlichen, aber auch in vermieteten Gebäuden, neben der Prüfung der Anlagen auch regelmäßig Untersuchungsergebnisse auszuwerten. Private Trinkwasser-Installationen werden nicht regelmäßig überwacht, sondern im Falle einer Beanstandung anlassbezogen kontrolliert.

Legionellenuntersuchungen in Mietobjekten

Die aktuelle Trinkwasserverordnung sieht unter anderem vor, dass Großanlagen in Warmwasser-Installationen größerer Mietwohngebäude überwacht werden. Die Überwachung derartiger Anlagen beinhaltet eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Die Untersuchungen auf Legionellen sind von den Betreibern der Anlagen ohne weitere Aufforderung zu veranlassen, Listen zugelassener Trinkwasseruntersuchungsstellen sind bei der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten erhältlich.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Überprüfung der Trinkwasseranlagen
  1. ggf. Trinkwasseruntersuchungsergebnisse
  2. ggf. technische Unterlagen

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Überprüfung der Trinkwasseranlagenin Abhängigkeit der Verbrauchsmenge zwischen 25,00 und 2.000,00 Euro (zusätzlich noch Fahrtkosten)

Beispiel Gebührenrechnung:
Verbrauchsmenge < 5000 m³/a = 200,00 Euro
Anfahrtskilometer 60 km * 0,30 €/km = 18,00 Euro
--------------
Gesamtgebühr = 218,00 Euro

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Frau Keurhorst 02821 85-7993
02821 85-530
E.745
Hygieneüberwachung für: Emmerich am Rhein, Kalkar, Rees und Uedem,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Emmerich am Rhein, Kalkar, Rees und Uedem,
Badegewässer: Goch und Rees,
Eigenwasseranlagen: Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Uedem,
Mpox/Affenpocken,
Herr Weinreich 02821 85-330
02831 85-530
E.750
Hygieneüberwachung,
Infektionsschutz,
Tuberkulosefürsorge,
Frau Grunert 02821 85-7814
02821 85-530
E.748
Hygienekontrolleur/in,
Hygieneüberwachung für: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer, Kalkar, Kleve und Rheurdt,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Rheurdt,
Schwimmbadüberwachung und -hygiene: Kleve,
Fortbildungspflicht für Entbindungspflege und Hebammen,
Herr Wilbers 02821 85-334
02821 85-530
2.801
Badegewässer: Kalkar, Kerken und Wachtendonk,
Hygieneüberwachung für: Geldern, Issum, Straelen und Wachtendonk,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Geldern, Issum, Straelen und Wachtendonk,
Eigenwasseranlagen: Geldern, Kerken, Straelen, Wachtendonk und Weeze,
Frau Meier 02821 85-836
02831 391-860
1.136
Hygieneüberwachung,
Krankenhaushygieneüberwachung,
Tuberkulosefürsorge,
Gesundheitsingenieur/in,
Infektionsschutz,
Fortbildungspflicht für Entbindungspflege und Hebammen,
Hygiene in Arzt- und Dialysepraxen,
Frau Zabel 02821 85-167
02821 85-530