Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges
Sie haben ein Fahrzeug erworben oder sind als Fahrzeughalter in den Kreis Kleve umgezogen?
Die Kennzeichen können innerhalb Deutschlands - auch bei einem Halterwechsel - beibehalten werden. Sie sparen dann die Kosten für neue Kennzeichenschilder.
Das Kennzeichen kann bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Halterin/einen anderen Halter behalten werden.
Termine zur Außerbetriebssetzung oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges können Sie mit Klick auf den Button buchen.
Kfz-Zulassung - Termin buchen
| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs | - eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs - Doppelkarte)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- die gesiegelten Kennzeichen, wenn andere Kennzeichen gewünscht sind
- den Bericht der Hauptuntersuchung
- Ihren gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
- die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug jeweils nicht älter als ein Jahr, bei der Anmeldung auf eine Firma (Liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
- die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll
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Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs (Rahmengebühr / je nach Aufwand / inklusive Briefrücksendung, Wunschkenn- zeichen, Tausch Papiere alt-neu) | 26,10 Euro bis 70,70 Euro |