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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs

Sie haben ein Fahrzeug erworben oder sind als Fahrzeughalter in den Kreis Kleve umgezogen?

Die Kennzeichen können innerhalb Deutschlands - auch bei einem Halterwechsel - beibehalten werden. Sie sparen dann die Kosten für neue Kennzeichenschilder.

Das Kennzeichen kann bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Halterin/einen anderen Halter behalten werden.

Termine zur Außerbetriebssetzung oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges können Sie mit Klick auf den Button buchen.

Kfz-Zulassung - Termin buchen

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Sie haben ein Fahrzeug erworben oder sind als Fahrzeughalter in den Kreis Kleve umgezogen? Dann sollten Sie es schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle des Kreises Kleve ummelden. Straßenverkehr, Zulassung, Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugshttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/ummeldung-eines-zugelassenen-fahrzeuges/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs (Rahmengebühr / je nach Aufwand / inklusive Briefrücksendung, Wunschkenn- zeichen, Tausch Papiere alt-neu) 26,10 Euro bis 70,70 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs - Doppelkarte) die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) die gesiegelten Kennzeichen, wenn andere Kennzeichen gewünscht sind den Bericht der Hauptuntersuchung Ihren gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt) bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen) die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges

Sie haben ein Fahrzeug erworben oder sind als Fahrzeughalter in den Kreis Kleve umgezogen?

Die Kennzeichen können innerhalb Deutschlands - auch bei einem Halterwechsel - beibehalten werden. Sie sparen dann die Kosten für neue Kennzeichenschilder.

Das Kennzeichen kann bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Halterin/einen anderen Halter behalten werden.

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Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs
  1. eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs - Doppelkarte)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  3. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  4. die gesiegelten Kennzeichen, wenn andere Kennzeichen gewünscht sind
  5. den Bericht der Hauptuntersuchung
  6. Ihren gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  7. eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  8. eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
  9. bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
  10. die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Ummeldung eines zugelassenen
Fahrzeugs
(Rahmengebühr / je nach Aufwand /
inklusive Briefrücksendung, Wunschkenn-
zeichen, Tausch Papiere alt-neu)
26,10 Euro bis 70,70 Euro