Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges
Sie haben ein Fahrzeug erworben oder sind als Fahrzeughalter in den Kreis Kleve umgezogen?
Dann sollten Sie es schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle des Kreises Kleve ummelden.
Sie bleiben Halter des KFZ? Klicken Sie hier.
Bei Umzug innerhalb Deutschlands kann das Kennzeichenschild des Fahrzeuges beibehalten werden. Sie sparen die Kosten für neue Kennzeichenschilder.
Beispiel:
Sie ziehen von Bayern nach Kleve und nehmen Ihren PKW mit. Sie müssen dann lediglich bei der Straßenverkehrsbehörde Kleve mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz.-Schein) Ihre neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Eine neue Versicherungs-Bestätigung (eVB-Nr.) ist nicht erforderlich.
Für die Kfz.-Steuer ist das bisherige Hauptzollamt zuständig.
Das Kennzeichen kann bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Halterin/einen anderen Halter behalten werden.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs (Rahmengebühr / je nach Aufwand / inklusive Briefrücksendung, Wunschkenn- zeichen, Tausch Papiere alt-neu) | 19,20 Euro bis 61,20 Euro |
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve | |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern | |
mo - fr | 8:00 - 18:00 |