Veranstaltungen auf oder an Straßen
Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Radrennen, Schützenumzüge, St. Martinsumzüge), die auf Straßen stattfinden sollen, sind erlaubnispflichtig. Des Weiteren ist auch für Veranstaltungen, die zwar nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden, sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen. Das Antragsformular mit Angabe der erforderlichen Unterlagen ist auf dieser Seite verfügbar. Zudem finden Sie ebenfalls einen Online-Antrag auf dieser Seite. Die Antragstellung mit dem Online-Antrag ist allerdings nur der für die Veranstaltung verantwortlichen Person möglich.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich der Veranstaltungsort dort befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für die von Ihnen geplante Veranstaltung ein Antrag erforderlich ist, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Veranstaltungen auf Straßen / Genehmigung (Rahmengebühr) | 35,00 - 340,00 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Ausnahmegenehmigungen von der StVO, Veranstaltungen auf oder an Straßen, |
Herr Hillen | 02821 85-268 02821 85-708 |
E.509 |