Verkehrsregelung und -sicherung
Die Regelung und Sicherung des Straßenverkehrs ist eine wichtige Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Hierzu gehören zum Beispiel die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen oder die Einrichtung von Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen.
Der Kreis Kleve übt diese Aufgabe im Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve aus, die in ihrem Bereich selbst zuständig sind. Sie gelangen auf die Internetseiten der genannten Städte des Kreises über die unten aufgeführten Links.
Einen besonderen Aufgabenschwerpunkt stellt die Arbeit der Unfallkommission des Kreises Kleve dar. Ihre Tätigkeit dient der Beseitigung von Unfallschwerpunkten. In der Unfallkommission sind neben der Straßenverkehrsbehörde die Polizei und der Straßenbaulastträger vertreten.
Hinweise zur Verkehrsregelung bei Veranstaltungen auf der Straße oder zur Baustellenabsicherung auf oder an Straßen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, das Sie rechts herunter laden können.
Nach einer Änderung der Verwaltungsvorschriften sind Neuerungen bei der Antragstellung zu Veranstaltungen auf der Straße zu beachten.
Die Straßenverkehrsbehörde Kleve hat aus diesem Grunde ein neues Antragsformular erarbeitet. Das Formular und eine Ausfüllanleitung mit wichtigen Hinweisen für die Veranstalter können Sie rechts herunter laden und direkt am PC ausfüllen.
Hinweis:
In Zukunft können die Anträge für Baumaßnahmen auch per DE-Mail gestellt werden. Die DE-Mail bietet die Möglichkeit einer gesetzlich abgesicherten, nachweisbaren und vertraulichen elektronischen Kommunikation. Deshalb können auf diesem Weg verkehrsrechtliche Anordnungen und Gebührenbescheide rechtssicher verschickt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt keine postalische Versendung.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Erteilung Baustellenabsicherung |
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Erteilung Genehmigung Verkehrsabsicherung bei Veranstaltungen |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Baustellenabsicherung (Rahmengebühr) | 25,00 - 767,00 Euro |
Veranstaltung auf Straßen / Genehmigung (Rahmengebühr) | 35,00 - 340,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, Baustellenabsicherung, Verkehrsangelegenheiten, temporäre Beschilderungen (z.B. Umzüge), |
Frau Scholten | 02821 85-442 02821 85-708 |
E.509 |
Unfallkommission, Verkehrsregelung und -sicherung, |
Frau Quente | 02821 85-379 02821 85-360 |
E.501 |
Abteilungsleitung 3.2 "Straßenverkehr", Unfallkommission, |
Herr Schwan | 02821 85-370 02821 85-590 |
E.507 |
Baustellenabsicherung, Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, Verkehrshindernisse, temporäre Beschilderungen (z.B. Umzüge), |
Herr Beem | 02821 85-378 02821 85-708 |
E.509 |