Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, damit die Polizei feststellen kann, ob die gestohlenen Kennzeichen eventuell missbräuchlich genutzt werden.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:

| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|
Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens | - die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- bei Kennzeichendiebstahl: Ihre bei der Polizei gemachte Verlustanzeige
- bei Kennzeichenverlust: die Erklärung des Halters über den Verlust
- ggf. das noch vorhandene Kennzeichen
- ggf. die Vollmacht des Fahrzeughalters zur Umkennzeichnung und seinen Personalausweis (wenn dieser nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommt)
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Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens (Rahmengebühr / je nach Aufwand / inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere alt-neu) | 27,40 Euro bis 61,20 Euro |
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
---|
mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
---|
mo - fr | 8:00 - 18:00 |
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, damit die Polizei feststellen kann, ob die gestohlenen Kennzeichen eventuell missbräuchlich genutzt werden.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:

| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Straßenverkehr, Zulassung, Verlust Kennzeichen, Diebstahl Kennzeichenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/verlust-diebstahl-eines-kennzeichens/Gebühren
Bezeichnung
Höhe der Gebühr
Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens
(Rahmengebühr / je nach Aufwand /
inklusive Briefrücksendung, Wunsch-
kennzeichen, Tausch Papiere alt-neu)
27,40 Euro bis 61,20 Euro
Mitzubringende Unterlagen
Bezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens
die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
bei Kennzeichendiebstahl: Ihre bei der Polizei gemachte Verlustanzeige
bei Kennzeichenverlust: die Erklärung des Halters über den Verlust
ggf. das noch vorhandene Kennzeichen
ggf. die Vollmacht des Fahrzeughalters zur Umkennzeichnung und seinen Personalausweis (wenn dieser nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommt)
001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
02821 85-0