Wohnungsbauförderung - Förderung von Maßnahmen im Bestand
Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die
- den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren
- die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen
- den Schutz vor Einbruch verbessern
- bestehenden Wohnraum erweitern und
- ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.
Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Erforderliche Unterlagen
Zusätzlich ist für selbstgenutztes Wohneigentum erforderlich:
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten. l |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Gebühr für die Bewilligung | 0,4 % der bewilligten Darlehnssumme; |
Mindestgebühr 60,00 € |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Bestandsförderung, Mietwohnungsbauförderung, Wohneigentumsförderung, |
Frau Thissen | 02821 85-515 02821 85-279 |
2.467 |
Wohnungsbauförderung, |
Frau Venmanns-Strack | 02821 85-223 02821 85-279 |
2.468 |
Frau Kerst | 02821 85-218 02821 85-279 |
2.463 |