Wohnungsbauförderung - Förderung von Mietwohnungen
Neben der Förderung von Wohneigentum ist es ein erklärtes Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, preisgünstigen barrierefreien Mietwohnraum zu schaffen.
Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes werden daher die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Studierende durch zinsgünstige Darlehen gefördert.
Für die Bewillung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Sollten Sie beabsichtigen, Mietwohnraum mit Landesfördermitteln zu errichten, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung an. Vor einer Antragstellung ist die Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Antrag auf Fördermittel |
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Gebühr für die Bewilligung | 0,4 % der bewilligten Darlehnssumme |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Bestandsförderung, Mietwohnungsbauförderung, Wohneigentumsförderung, |
Frau Thissen | 02821 85-515 02821 85-279 |
2.467 |
Wohnungsbauförderung, |
Frau Venmanns-Strack | 02821 85-223 02821 85-279 |
2.468 |
Frau Kerst | 02821 85-218 02821 85-279 |
2.463 |