Wohnungsbauförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Antrag auf Fördermittel |
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Gebühr für die Bewilligung | 350,00 bis 1.000,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Wohnungsbauförderung, |
Frau Venmanns-Strack | 02821 85-223 02821 85-279 |
2.468 |
Bestandsförderung, Mietwohnungsbauförderung, Wohneigentumsförderung, |
Frau Thissen | 02821 85-515 02821 85-279 |
2.467 |
Frau Kerst | 02821 85-218 02821 85-279 |
2.463 |