Wohnungsbauförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|
Antrag auf Fördermittel | - ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 3-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
- Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens
- Kaufvertrag f. Grundstück oder Förderobjekt im Entwurf
- Vermessungsnachweis
- Erschließungkostennachweis
- Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes
- Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
- Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
- Finanzierungsnachweis
- Selbsthilfeauskunft (als Vordruck zum Herunterladen)
- Baukostenaufstellung
- Technischen Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. § 67 BauO NRW)
- Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
- Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
- Original Schufa-Auskünfte
- Erklärung zur Tragbarkeit der Belastung (als Vordruck zum Herunterladen)
- sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht, Heiratsurkunde, Schwangerschaftsbescheinigung oder Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegestufe)
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten. |
Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|
Gebühr für die Bewilligung | 350,00 bis 1.000,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten |
---|
mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich |
Mitarbeiter/in |
Telefon/Fax |
Raum |
Bestandsförderung, Mietwohnungsbauförderung, Wohneigentumsförderung,
|
Frau Thissen |
02821 85-223 02821 85-279 |
2.468 |
Bestandsförderung, Mietwohnungsbauförderung, Wohneigentumsförderung, Zustimmung zur Modernisierung,
|
Frau Becker |
02821 85-515 02821 85-279 |
2.467 |
Arbeitsgruppe Rechnungsprüfung Prüfbereich Technik, Bauwirtschaftliche Prüfung, Fördertechnische Prüfung,
|
Herr Evers |
02821 85-218 02821 85-279 |
2.463 |
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.
https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnungsbaufoerderung-foerderung-von-selbst-genutztem-wohneigentum-neu/GebührenBezeichnung
Höhe der Gebühr
Gebühr für die Bewilligung
350,00 bis 1.000,00 Euro
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Fördermittel
ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 3-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens
Kaufvertrag f. Grundstück oder Förderobjekt im Entwurf
Vermessungsnachweis
Erschließungkostennachweis
Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes
Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
Finanzierungsnachweis
Selbsthilfeauskunft (als Vordruck zum Herunterladen)
Baukostenaufstellung
Technischen Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. § 67 BauO NRW)
Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
Original Schufa-Auskünfte
Erklärung zur Tragbarkeit der Belastung (als Vordruck zum Herunterladen)
sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht, Heiratsurkunde, Schwangerschaftsbescheinigung oder Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegestufe)
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Fachbereich 2 001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve
Frau
Daniela
Thissen
02821 85-223
02821 85-0
,
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.
https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnungsbaufoerderung-foerderung-von-selbst-genutztem-wohneigentum-neu/GebührenBezeichnung
Höhe der Gebühr
Gebühr für die Bewilligung
350,00 bis 1.000,00 Euro
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Fördermittel
ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 3-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens
Kaufvertrag f. Grundstück oder Förderobjekt im Entwurf
Vermessungsnachweis
Erschließungkostennachweis
Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes
Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
Finanzierungsnachweis
Selbsthilfeauskunft (als Vordruck zum Herunterladen)
Baukostenaufstellung
Technischen Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. § 67 BauO NRW)
Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
Original Schufa-Auskünfte
Erklärung zur Tragbarkeit der Belastung (als Vordruck zum Herunterladen)
sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht, Heiratsurkunde, Schwangerschaftsbescheinigung oder Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegestufe)
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Fachbereich 2 001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve
Frau
Maria
Becker
02821 85-515
02821 85-0
,
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.
https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnungsbaufoerderung-foerderung-von-selbst-genutztem-wohneigentum-neu/GebührenBezeichnung
Höhe der Gebühr
Gebühr für die Bewilligung
350,00 bis 1.000,00 Euro
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Fördermittel
ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 3-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens
Kaufvertrag f. Grundstück oder Förderobjekt im Entwurf
Vermessungsnachweis
Erschließungkostennachweis
Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes
Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
Finanzierungsnachweis
Selbsthilfeauskunft (als Vordruck zum Herunterladen)
Baukostenaufstellung
Technischen Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. § 67 BauO NRW)
Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
Original Schufa-Auskünfte
Erklärung zur Tragbarkeit der Belastung (als Vordruck zum Herunterladen)
sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht, Heiratsurkunde, Schwangerschaftsbescheinigung oder Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegestufe)
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Fachbereich 2 001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve
Herr
Johann
Evers
02821 85-218
02821 85-0