Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.
Hierfür benötigt der Notar eine Abgeschlossenheitserklärung, die durch den Kreis Kleve erteilt wird.
Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung verwenden, der unter „Dokumente“ im rechten Bereich dieser Seite zu finden ist.
Mail: bauverwaltung@kreis-kleve.de
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Aufteilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung beizufügen.
Der Aufteilungsplan setzt sich zusammen aus:
- einem Lageplan
- Grundrißzeichnung, Ansichten- und Schnittzeichnung
- sowie einer Wohn- und Nutzflächenberechnung.
Gebühren
Die Gebühr hängt vom Umfang des aufzuteilenden Gebäudes ab.
Hinweise
Wichtig ist, dass in dem Aufteilungsplan alle auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude enthalten sind. In den Grundrisszeichnungen ist die Aufteilung in der Form durchzuführen, dass alle zu demselben Teileigentum gehörenden Einzelräume mit derselben Kennziffer gekennzeichnet werden. Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Keller, usw.) kann mit einem "G" gekennzeichnet werden.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Baulasten, Grundstücksteilung, Wohnungseigentum, |
Herr Pieper | 02821 85-405 02821 85-705 |
E.245 |