Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist eine nach deutschem Recht geschaffene Möglichkeit, eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung durch Eintragung in das Grundbuch zu begründen. Jede Wohnung erhält somit bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.
Hierfür benötigt der Notar eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die durch den Kreis Kleve erteilt wird.
Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung verwenden, der unter „Dokumente“ im rechten Bereich dieser Seite zu finden ist.
Mail: bauverwaltung@kreis-kleve.de
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Aufteilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung
Der Aufteilungsplan setzt sich zusammen aus:
- einem Lageplan
- Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnung
Eine Wohn- und Nutzflächenberechnung kann mit eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr hängt vom Umfang des aufzuteilenden Gebäudes ab.
Hinweise
In dem Aufteilungsplan müssen alle auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude enthalten sein. In den Grundrisszeichnungen ist die Aufteilung in der Form durchzuführen, dass alle zu demselben Teileigentum gehörenden Einzelräume mit derselben Kennziffer gekennzeichnet werden. Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Keller, usw.) kann mit einem "G" gekennzeichnet werden. Sofern Freiflächen (Stellplätze, Terrassen- und/oder Gartenflächen) außerhalb des Gebäudes gesichert werden sollen, sind zwingend exakte Maßangaben notwendig, aus denen die Länge und Breite der Fläche sowie ihr Abstand zu den Grundstücksgrenzen hervorgeht.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Issum, Rees, Rheurdt, Straelen,
Wachtendonk), |
Herr Thomas | 02821 85-405 02821 85-705 |
E.245 |
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg,
Kerken, Uedem, Weeze), |
Herr Nehring | 02821 85-410 02821 85-705 |
E.243 |