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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wohnungseigentum ist eine nach deutschem Recht geschaffene Möglichkeit, eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung durch Eintragung in das Grundbuch zu begründen. Jede Wohnung erhält somit bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.

Hierfür benötigt der Notar eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die durch den Kreis Kleve erteilt wird.

Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung verwenden, der unter „Dokumente“ im rechten Bereich dieser Seite zu finden ist.

 

Mail: bauverwaltung@kreis-kleve.de

 

Wohnungseigentum ist eine nach deutschem Recht geschaffene Möglichkeit, eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung durch Eintragung in das Grundbuch zu begründen. Jede Wohnung erhält somit bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden. Hierfür benötigt der Notar eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die durch den Kreis Kleve erteilt wird.Bauen, Eigentum, Wohnen, Wohnungen, Anträge, Wohnungseigentumsgesetz, Grundbuch, Sondereigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentumhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnungseigentum/Die Gebühr hängt vom Umfang des aufzuteilenden Gebäudes ab. Antragsformular Aufteilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung Der Aufteilungsplan setzt sich zusammen aus: - einem Lageplan - Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnung Eine Wohn- und Nutzflächenberechnung kann mit eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist eine nach deutschem Recht geschaffene Möglichkeit, eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung durch Eintragung in das Grundbuch zu begründen. Jede Wohnung erhält somit bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.

Hierfür benötigt der Notar eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die durch den Kreis Kleve erteilt wird.

Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung verwenden, der unter „Dokumente“ im rechten Bereich dieser Seite zu finden ist.

 

Mail: bauverwaltung@kreis-kleve.de

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Aufteilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung
    Der Aufteilungsplan setzt sich zusammen aus:
    - einem Lageplan
    - Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnung

Eine Wohn- und Nutzflächenberechnung kann mit eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr hängt vom Umfang des aufzuteilenden Gebäudes ab.

Hinweise

In dem Aufteilungsplan müssen alle auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude enthalten sein. In den Grundrisszeichnungen ist die Aufteilung in der Form durchzuführen, dass alle zu demselben Teileigentum gehörenden Einzelräume mit derselben Kennziffer gekennzeichnet werden. Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Keller, usw.) kann mit einem "G" gekennzeichnet werden. Sofern Freiflächen (Stellplätze, Terrassen- und/oder Gartenflächen) außerhalb des Gebäudes gesichert werden sollen, sind zwingend exakte Maßangaben notwendig, aus denen die Länge und Breite der Fläche sowie ihr Abstand zu den Grundstücksgrenzen hervorgeht.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Issum, Rees, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk),
Herr Thomas 02821 85-405
02821 85-705
E.245
Baulasten, Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum (Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Kerken, Uedem, Weeze),
Herr Nehring 02821 85-410
02821 85-705
E.243