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Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit / ohne Halterwechsel

Ergänzende Hinweise zur Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges erhalten Sie unter Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass Sie im Rahmen der Wiederzulassung nur dann mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirkes zur Zulassungsstelle fahren dürfen, wenn die Kennzeichen vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt wurden, der Halter und das Fahrzeug gleich bleiben und die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist (ausgedruckte eVB-Nummer mit dem Hinweis auf Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen muss mitgeführt werden)..
Alle anderen Fahrten stellen einen Kennzeichenmissbrauch dar und können strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich gerne per Mail an zulassung@kreis-kleve.de

Kfz-Zulassung - Termin buchen

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Beachten Sie bitte, dass Sie im Rahmen der Wiederzulassung nur dann mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirkes zur Zulassungsstelle fahren dürfen, wenn die Kennzeichen vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt wurden und die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Alle anderen Fahrten stellen einen Kennzeichenmissbrauch dar und können strafrechtlich verfolgt werden! Straßenverkehr, Zulassung, Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechselhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/zulassung-eines-ausser-betrieb-gesetzten-fahrzeuges-mit-ohne-halterwechsel/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechsel (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere) 23,90 Euro bis 70,70 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechsel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) den Bericht der Hauptuntersuchung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (das Formular können Sie auf der rechten Seite herunter laden) eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt) die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll) bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit / ohne Halterwechsel

Ergänzende Hinweise zur Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges erhalten Sie unter Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass Sie im Rahmen der Wiederzulassung nur dann mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirkes zur Zulassungsstelle fahren dürfen, wenn die Kennzeichen vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt wurden, der Halter und das Fahrzeug gleich bleiben und die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist (ausgedruckte eVB-Nummer mit dem Hinweis auf Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen muss mitgeführt werden)..
Alle anderen Fahrten stellen einen Kennzeichenmissbrauch dar und können strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich gerne per Mail an zulassung@kreis-kleve.de

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Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechsel
  1. eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  3. die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  4. den Bericht der Hauptuntersuchung
  5. einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
  6. eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (das Formular können Sie auf der rechten Seite herunter laden)
  7. eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
  8. die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
  9. bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Zulassung eines außer Betrieb
gesetzten Fahrzeugs mit / ohne
Halterwechsel
(Rahmengebühr / je nach Aufwand/
inklusive Briefrücksendung, Wunsch-
kennzeichen, Tausch Papiere)
23,90 Euro bis 70,70 Euro