Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit / ohne Halterwechsel
Zur Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges lesen Sie bitte die ergänzenden Hinweise rechts.
Beachten Sie bitte, dass Sie im Rahmen der Wiederzulassung nur dann mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirkes zur Zulassungsstelle fahren dürfen, wenn die Kennzeichen vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt wurden und die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Alle anderen Fahrten stellen einen Kennzeichenmissbrauch dar und können strafrechtlich verfolgt werden!
Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich gerne per Mail an zulassung@kreis-kleve.de
Zum Online-Service gelangen Sie hier:
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechsel |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechsel (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere) | 11,20 Euro bis 61,20 Euro |