Zulassung eines neuen Fahrzeuges
Zur Zulassung eines Neufahrzeuges bringen Sie bitte die unter ergänzende Hinweise zur Zulassung aufgeführten Unterlagen mit.
Kfz-Zulassung - Termin buchen
| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Zulassung eines neuen Fahrzeugs | - eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das CoC oder Datenbestätigung (vom Hersteller)
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
- eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeug-Steuer
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
- die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
- bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
- Herstellerbescheinigung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)
- Eigentumsnachweis z. B. durch Rechnung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)
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Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Zulassung eines neuen Fahrzeugs (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere) | 32,90 Euro bis 76,30 Euro |