Zulassung von Importfahrzeugen
Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es hier zulassen?
Bei der Zulassung von Importfahrzeugen gibt es drei unterschiedliche Fallgruppen:
- ein im EU-Ausland erworbenes Neufahrzeug
- ein im EU-Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug
- ein außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenes Neu- / Gebrauchtfahrzeug
Nähere Informationen über die bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen und die Höhe der Gebühren zu den drei Fallgruppen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt, das Sie rechts herunter laden können.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:

| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|
Zulassung von Importfahrzeugen | - eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- die Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen Land und COC oder Datenbeschreibung, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Rechnung
- die Kennzeichen (wenn das KFZ noch im Ausland zugelassen ist)
- den HU (Hauptuntersuchungs-)bericht
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
- die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
- die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
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Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Zulassung von Importfahrzeugen (Rahmengebühr / je nach Aufwand) | 26,90 Euro bis 70,30 Euro |
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
---|
mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
---|
mo - fr | 8:00 - 18:00 |
Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es hier zulassen?
Bei der Zulassung von Importfahrzeugen gibt es drei unterschiedliche Fallgruppen:
- ein im EU-Ausland erworbenes Neufahrzeug
- ein im EU-Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug
- ein außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenes Neu- / Gebrauchtfahrzeug
Nähere Informationen über die bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen und die Höhe der Gebühren zu den drei Fallgruppen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt, das Sie rechts herunter laden können.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:

| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Straßenverkehr, Zulassung, Zulassung von Importfahrzeugenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/zulassung-von-importfahrzeugen/GebührenBezeichnung
Höhe der Gebühr
Zulassung von Importfahrzeugen
(Rahmengebühr / je nach Aufwand)
26,90 Euro bis 70,30 Euro
Mitzubringende Unterlagen
Bezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Zulassung von Importfahrzeugen
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
die Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen Land und COC oder Datenbeschreibung, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Rechnung
die Kennzeichen (wenn das KFZ noch im Ausland zugelassen ist)
den HU (Hauptuntersuchungs-)bericht
Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Kleve |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
sa | 8:00 - 11:00 |
Zulassungsstelle Geldern |
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mo - fr | 8:00 - 18:00 |
02821 85-0