Zulassung von Importfahrzeugen
Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es hier zulassen?
Bei der Zulassung von Importfahrzeugen gibt es drei unterschiedliche Fallgruppen:
- ein im EU-Ausland erworbenes Neufahrzeug
- ein im EU-Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug
- ein außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenes Neu- / Gebrauchtfahrzeug
Nähere Informationen über die bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen und die Höhe der Gebühren zu den drei Fallgruppen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt unter Dokumente.
Kfz-Zulassung - Termin buchen
| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|
Zulassung von Importfahrzeugen | - eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- die Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen Land und COC oder Vollabnahme, ggf. Datenbeschreibung, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Rechnung
- die Kennzeichen (wenn das KFZ noch im Ausland zugelassen ist)
- den HU (Hauptuntersuchungs-)bericht
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
- die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug, jeweils nicht älter als ein Jahr, bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
- die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU
|
Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|
Zulassung von Importfahrzeugen (Rahmengebühr / je nach Aufwand) | 33,20 Euro bis 76,50 Euro |