Ausnahmegenehmigungen
Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen, die spezielle Sachverhalte regeln. Einzelheiten über diese Sachverhalte finden Sie im § 45 der Straßenverkehrsordnung.
Hier haben wir für Sie Informationen zu den wichtigsten Ausnahmeregelungen zusammen gestellt.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
Ausnahmegenehmigungen von der StVO, Ferienreisefahrverbot für LKW, |
Frau Scholten | 02821 85-268 02821 85-708 |
E.509 |