Fachaufsicht Ordnungsrecht
Die Aufgaben der Gefahrenabwehr in nicht speziell geregelten Bereichen (Allgemeines Ordnungsrecht) werden vor Ort durch die örtlichen Ordnungsbehörden der einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Kleve eigenverantwortlich erledigt. Die Kreisordnungsbehörde nimmt die Aufgaben der Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden wahr.
Dabei hat das Bild der „Aufsichtsbehörde“ in den vergangenen Jahren einen Wandel erfahren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachaufsicht sehen sich als Ansprechpartner der Städte und Gemeinden – etwa bei schwierigen ordnungsrechtlichen Fragen, der Suche nach gemeindeübergreifenden Regelungen oder dem Abgleich von Verfahrensweisen. In Dienstbesprechungen mit allen 16 Ordnungsbehörden im Kreis Kleve findet ein regelmäßiger Austausch über ordnungsrechtliche Fragestellungen statt.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Abteilungsleitung 3.1, |
Herr Reintjes | 02821 85-186 02821 85-588 |
E.620 |