Fahrerlaubnis und Punkte - Fahreignungsbewertungssystem
Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhaberinnen bzw. Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verstoßen, müssen Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystemergriffen werden.
Punkte | zu ergreifende Maßnahme |
bei 4 bis 5 Punkten | Ermahnung: Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar mit Punktereduzierung |
bei 6 bis 7 Punkten | Verwarnung: Es erfolgt ein Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis |
bei 8 Punkten und mehr | Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden. |
Die Ermahnung und die Verwarnung enthalten den Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden kann, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Bis zu einem Punktestand von fünf Punkten kann bei Teilnahme an einem Fahreignungsseminar der Punktestand um einen Punkt reduziert werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt werden müssen.
Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Neuerteilung Fahrerlaubnisse, Maßnahmen nach dem Fahreignungs- und Bewertungssystem, |
Frau Bonn | 02821 85-519 02821 85-590 |
E.504 |