Halter- / Fahrzeugauskünfte
Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen kann die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges und / oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geben.
Die Übermittlung von Halter- bzw. Fahrzeugdaten an Privatpersonen ist allerdings nur möglich, wenn bei der antragsstellenden Person ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht und dieses berechtigte Interesse in einem Antrag darlegt wird. Bitte geben Sie hierzu auch weitere Informationen wie z.B. das Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie den Zeitpunkt (Datum, möglichst auch Uhrzeit und der Ort) des Schadensereignisses an.
Generell werden Auskünfte nur auf schriftlichen Antrag erteilt.
Die Gebühr beträgt 5,10 Euro.
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
- Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Online)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief)
- Bankbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Feinstaubplakette
- Händlerservice
- Halter- und Fahrzeugauskünfte
- Historisches Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
- Namens- und Adressänderungen innerhalb des Kreises Kleve
- Oldtimerkennzeichen
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens
- Wunschkennzeichen
- Zulassung (online)
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit oder ohne Halterwechsel
- Zulassung eines neuen Fahrzeugs
- Zulassung von Importfahrzeugen