Kfz-Zulassung
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Die Zulassungsstellen in Kleve und Geldern arbeiten überwiegend mit einer Online-Terminvergabe. Darüber hinaus steht montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 16:00 Uhr ein begrenztes Kontingent an Tickets zur Verfügung. Bei der Ticketbearbeitung ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Viele Zulassungsvorgänge können Sie online und damit bequem von zu Hause erledigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie so Fahrzeuge an-, um- oder abmelden - ohne Wege- und Wartezeiten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten.
Welche Unterlagen muss ich für die Kfz-Zulassung mitbringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und andere Kennzeichen gewünscht sind)
- eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer.
- Achtung: Für Firmenzulassungen und Im- und Export von Fahrzeugen erhalten Sie auf den Unterseiten weitere Informationen
Liegt mein Zulassungsdokument Teil II der Zulassungsstelle vor?
Auskunft, ob Ihr Zulassungsdokument Teil II schon beim Kreis Kleve eingegangen ist, erhalten Sie hier. Für die Abfrage benötigen Sie die Briefnummer.
Womit kann die Zulassung bezahlt werden?
Die Gebühren für die Zulassung können mittels EC-Karte oder Bargeld bezahlt werden. Kreditkarten werden nicht angenommen.
Wie kann ich das Straßenverkehrsamt kontaktieren?
Nutzen Sie hierzu die nachstehende Mailadresse oder das angefügte Kontaktformular.
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zulassung@kreis-kleve.de |
Telefon | 02821 85-521 |
Faxnummer | 02821 85-590 |
- Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Online)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief)
- Bankbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Feinstaubplakette
- Händlerservice
- Halter- und Fahrzeugauskünfte
- Historisches Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
- Namens- und Adressänderungen innerhalb des Kreises Kleve
- Oldtimerkennzeichen
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens
- Versicherungswechsel
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen
- Zulassung (online)
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit oder ohne Halterwechsel
- Zulassung eines neuen Fahrzeugs
- Zulassung von Importfahrzeugen
- Zusätzliches Kennzeichenschild für Fahrradträger oder Ladung