Sozialticket
Seit dem 01.01.2013 ist das Sozialticket im Kreis Kleve fester Bestandteil des VRR-Tarifs.
Das Sozialticket gilt im gesamten Kreisgebiet.
Wer kann das Sozialticket erhalten?
Das Sozialticket können erhalten:
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger/innen von Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII)
- Empfänger/innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger/innen laufender Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Empfänger/innen wirtschaftlicher Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene (SGB VIII)
- Wohngeldempfänger/innen nach dem WoGG
Was kostet das Sozialticket und was bekomme ich dafür?
- Preis ab dem 01.01.2020: 39,35 € pro Monat
- das Ticket kann ganztägig genutzt werden
- montags bis freitags ab 19:00 Uhr sowie an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12. ganztägig können max. 3 Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden
- es gilt für Fahrten im gesamten Kreisgebiet
- der Geltungsraum kann in Ausnahmefällen (kreis)grenzüberschreitend erweitert werden
Wie erhalte ich das Sozialticket?
Benötigt wird:
- ein Berechtigtenausweis, der den Namen "MeinTicket" trägt (=Trägerkarte) und
- eine Monatswertmarke
- Lichtbildausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis)
Den Berechtigtenausweis bekomme ich bei meiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides über die bewilligten Sozialleistungen. Die genaue Ausgabestelle entnehmen Sie bitte dem Download "Ausgabestellen Berechtigtenausweis" auf der rechten Seite.
Die Monatswertmarke bekomme ich bei allen
- Kundencentern und Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen
- an den DB-Fahrkartenautomaten
- in den Bussen der Regionalverkehr Niederrhein GmbH.
Wie gehe ich mit dem Berechtigtenausweis und der Monatswertmarke um?
Die Monatswertmarke muss in die Hülle des Berechtigtenausweises eingesteckt werden. Zuvor muss unbedingt die Nummer des Berechtigtenausweises auf die Monatswertmarke übertragen werden. Genauere Informationen gibt es bei den Städten und Gemeinden im Kreis Kleve sowie den Kundencentern und Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen.
Muss ich sonst noch auf etwas Acht geben?
Wichtig ist: Der Berechtigtenausweis und die Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis) gültig.
Der Berechtigtenausweis kann auf die Dauer des Leistungsbescheides befristet werden.
Informationen in anderen Sprachen entnehmen Sie bitte den verschiedenen Dokumenten auf der rechten Seite.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), |
Herr Lindeboom | 02821 85-586 02821 85-360 |
E.501 |
Nightmover, ÖPNV-Pauschale, |
Frau Dietrich | 02821 85-183 02821 85-587 |
2.792 |