Versicherungswechsel
Bei einem Versicherungswechsel teilt uns der neue Versicherer zum Nachweis der Deckung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit.
Mit einem Versicherungswechsel ist zwangsläufig auch die Kündigung der alten Versicherung verbunden.
Wenn uns die neue Versicherungsbestätigung von der neuen Versicherung nicht elektronisch übermittelt wird, erhalten Sie nach Übersendung einer Versicherungsbeendigungsanzeige Ihrer alten Versicherung ggf. unangenehme Post von der Kreisverwaltung und werden gebührenpflichtig zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges aufgefordert.
Diesen Ärger können Sie sich ersparen!
- Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Online)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief)
- Bankbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Feinstaubplakette
- Händlerservice
- Halter- und Fahrzeugauskünfte
- Historisches Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
- Mitnahme des Kennzeichens bei Umzug
- Namens- und Adressänderungen innerhalb des Kreises Kleve
- Oldtimerkennzeichen
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Rußpartikelfilter Eintragung in die Papiere
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens
- Versicherungswechsel
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen
- Zulassung (online)
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit oder ohne Halterwechsel
- Zulassung eines neuen Fahrzeugs
- Zulassung von Importfahrzeugen
- Zusätzliches Kennzeichenschild für Fahrradträger oder Ladung
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Information, Zulassungsangelegenheiten, |
Frau Lohschelder | 02821 85-374 02821 85-590 |
U.510 |
Zulassungsangelegenheiten, |
Frau Ziebarth | 02821 85-541 02821 85-590 |
U.510 |