Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Kleve können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. So werden künftig die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von 15,00 Euro im Monat übernommen.
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Ukrainische-Version
Anträge und Formulare
- Bescheinigung Vereinsmitgliedschaft
- MAGS Flyer Bildungs- und Teilhabepaket arabisch
- MAGS Flyer Bildungs- und Teilhabepaket russisch
- MAGS Flyer Bildungs- und Teilhabepaket tigrinisch
- MAGS Flyer Bildungs- und Teilhabepaket türkisch
- MAGS Flyer Bildungs-und Teilhabepaket
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Informationsblatt Bildungs- und Teilhabepaket
- Interne Arbeitshinweise zu § 28 SGB II
- Selbstauskunft Anbieter Lernförderung Stand 01.10.2019
- Zusatzfragebogen Lernförderung Stand 01.01.2022
Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Informationsblatt.
Um die für Sie in Frage kommenden Leistungen bei dem Jobcenter in Ihrer Kommune zu beantragen, nutzen Sie bitte die angefügten Antragsformulare.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Fachaufsicht, |
Frau Büning | 02821 85-119 02821 85-550 |
E.223 |