Informationen zu Corona-Tests
Update 28.02.2023: Die Ansprüche auf kostenlose Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung treten mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft.
Hiervon betroffen sind beispielsweise Tests für Altenheimbesucherinnen und -besucher, die bestätigende PCR-Diagnostik nach einem positiven Selbsttest sowie Testungen für Patientinnen und Patienten vor Aufnahme in eine Rehabilitationsmaßnahme.
Auch regelmäßige Testungen für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sind nicht mehr vorgesehen.
Bürgerinnen und Bürgern steht es weiterhin jedoch frei, im Bedarfsfall auf eigene Kosten eine Testung durch einen Anbieter vornehmen zu lassen.
Des Weiteren entscheiden Ärztinnen und Ärzte im eigenen Ermessen, ob ein Test zur Erstellung einer Diagnose (beispielsweise bei Erkältungssymptomen) im Einzelfall als Krankenkassenleistung abgerechnet oder als beihilfefähig betrachtet werden kann.